Statement des hessischen Innenministers Roman Poseck:
„Jetzt haben wir Rechtsklarheit. Die Entscheidung des Staatsgerichtshofes ist durchaus überraschend. Denn bislang haben alle Verfassungsgerichte d´Hondt als verfassungsgemäß angesehen. Das hat auch der Staatsgerichtshof hervorgehoben. Er ist unter Hinweis auf wahlmathematische Gesichtspunkte für die hessische Kommunalwahl zu einem Ergebnis gelangt, das von der bisherigen Rechtsprechung in Bund und Ländern abweicht. Das ist zu respektieren, war aber so nicht vorhersehbar.
Wir werden die Entscheidung selbstverständlich umsetzen. Diese Akzeptanz ist ein tragendes Prinzip unseres Rechtsstaats. Das bedeutet, dass bei der Kommunalwahl jetzt wieder das Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer zur Anwendung kommt. Die technische Umstellung sollte ohne Weiteres gelingen, weil alle gängigen Sitzzuteilungsverfahren vorprogrammiert sind. Die Bürger können sich darauf verlassen, dass die Kommunalwahl ohne Probleme durchgeführt werden kann.
Das Urteil hat keine unmittelbare Rechtswirkung auf die mittelbaren Wahlen nach der Hessischen Gemeindeordnung. Um auch für diese Wahlen schnellstmöglich Rechtssicherheit herzustellen, ist geplant durch eine kurzfristige Gesetzesänderung in der Hessischen Gemeindeordnung bestenfalls noch vor der Kommunalwahl auch für die mittelbaren Wahlen zum Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer zurückzukehren. Eine Möglichkeit wäre ein Änderungsantrag zum Kommunalflexibilisierungsgesetz, das kommende Woche im Plenum verabschiedet werden soll.
Ich hoffe sehr, dass der 15. März zu einem Fest für die Demokratie wird und unsere Kommunen trotz der zu befürchtenden weiteren Zersplitterung und Radikalisierung in den kommunalen Parlamenten handlungsfähig bleiben. Die hessische Landesregierung wird auch weiter einen Schwerpunkt auf Entlastung und Stärkung der kommunalen Ebene legen.“
Mitteilung des FDP-Kreisverbands Fulda:
„Der FDP-Kreisverband Fulda begrüßt das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs, mit dem die geplante Kommunalwahlreform der schwarz-roten Landesregierung für verfassungswidrig erklärt wurde. Die FDP-Fraktion im Landtag hatte gegen die Änderung des Wahlrechts geklagt – mit Erfolg. ‚Dieses Urteil ist eine klare Niederlage für die Landesregierung‘, erklärt der Kreis- und Fraktionsvorsitzender der FDP Fulda, Mario Klotzsche: ‚CDU und SPD haben trotz massiver verfassungsrechtlicher Warnungen und trotz aller Versuche, zu einer sachlichen und vernünftigen Lösung zu kommen, stur an einer Reform festgehalten, die offenkundig ein Ziel hatte: mehr Mandate für die großen Parteien.‘
Nach Auffassung der FDP Fulda hat die Landesregierung bewusst an den Spielregeln der Demokratie gedreht, um sich strukturelle Vorteile zu verschaffen. ‚Mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, mag in politischen Debatten manchmal funktionieren, bei den Spielregeln der Demokratie ist das grundfalsch‘, so Klotzsche: ‚Wahlrecht ist kein taktisches Instrument. Wer daran dreht, um sich selbst mehr Mandate zu sichern, verlässt den Boden fairer demokratischer Auseinandersetzung.‘ Der Staatsgerichtshof habe dieser Politik nun eine klare Grenze gesetzt.
Aus Sicht der FDP hätte die Wahlrechtsänderung die kommunale Demokratie spürbar verzerrt. Kleinere Parteien und Wählergruppen wären systematisch benachteiligt worden, während CDU und SPD zusätzliche Mandate erhalten hätten, nicht durch mehr Stimmen, sondern durch ein anderes Rechenverfahren. Die politische Vielfalt in Stadt- und Gemeindeparlamenten wäre geschwächt worden, lokale Initiativen und neue Ideen hätten es deutlich schwerer gehabt. Zugleich wäre ein gefährlicher Präzedenzfall entstanden: Wenn Regierungsmehrheiten Wahlregeln zu ihren Gunsten verändern können, gerät das Vertrauen in faire demokratische Spielregeln ins Wanken. ‚Nicht die Wähler hätten über Mehrheiten entschieden, sondern mathematische Tricks im Wahlrecht‘, so Klotzsche.
Auch für die Kommunen im Landkreis Fulda hätte die Reform spürbare Folgen gehabt. ‚Im Kreistag und in vielen Stadt- und Gemeindeparlamenten wären Mandate verschoben worden – zulasten kleinerer Parteien und lokaler Wählergruppen‘, erklärt Klotzsche: ‚Das hätte die politische Landschaft im Landkreis Fulda nachhaltig verändert, ohne dass sich der Wählerwille geändert hätte.‘ Das bewährte Hare/Niemeyer-Verfahren bleibt nun bestehen. Für die FDP Fulda ist das Urteil nicht nur juristisch eindeutig, sondern auch politisch: ‚CDU und SPD sind die klaren Verlierer dieses Verfahrens – nicht, weil sie vor Gericht verloren haben, sondern weil sie versucht haben, die Spielregeln zu ihren Gunsten zu verändern‘, sagt Klotzsche: „Das ist kein normaler politischer Streit, das ist ein schwerer Fehler im Demokratieverständnis.“ Die FDP sieht sich durch das Urteil in ihrer Haltung bestätigt. ‚ Wir haben von Anfang an gesagt: Spielregeln der Demokratie sind keine Verhandlungsmasse‘, so Klotzsche: ‚Das Gericht hat das jetzt unmissverständlich bestätigt. Das bewährte System bleibt – und das ist gut für die Demokratie, gut für die Kommunen und gut für die Bürgerinnen und Bürger.‘“
