„Jede Regel, die wir vereinfachen, jedes Verfahren, das wir beschleunigen, bedeutet am Ende: weniger Baukosten, mehr Wohnraum, bessere Planungssicherheit. Gerade für junge Familien oder mittelständische Investoren kann das den entscheidenden Unterschied machen“, betont Müller.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Bauen im unbeplanten Innenbereich
Ein besonders wichtiger Punkt für Gebiete ohne rechtskräftigen Bebauungsplan: In Gebieten, wie zum Beispiel alten Ortskernen, die vor dem Baugesetzbuch (1960er Jahre) entstanden sind, entfallen künftig aufwendige Baugenehmigungsverfahren. Stattdessen genügt ein vereinfachtes Freistellungsverfahren. Voraussetzung ist, dass sich das geplante Gebäude in die Umgebungsbebauung einfügt. Behörden dürfen nur in Ausnahmefällen eingreifen. „Gerade in vielen unserer Dörfer bedeutet das: das vereinfacht das Bauen in unseren Ortskernen,“ so Müller.
Dachausbau und Aufstockung
Der Ausbau von Dachgeschossen oder eine Aufstockung bestehender Wohnhäuser wird einfacher. Das ist ein großer Vorteil für Familien mit Platzbedarf oder Investoren, die Flächenpotenziale im Bestand nutzen möchten.
Reduzierte Abstandsflächen
Der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze wird von 3,00?Meter auf 2,50?Meter gesenkt. So kann vorhandene Fläche effizienter genutzt und Grundstücke besser nachverdichtet werden.
Mehr genehmigungsfreie Vorhaben
Kleinere Baumaßnahmen zum Beispiel Carports, Garagen, Anbauten können künftig ohne formelle Genehmigung realisiert werden.
Genehmigungsfreie Abbruchmaßnahmen für Gebäudetypen 1 und 2
Durch die Einführung der generellen Genehmigungsfreiheit von Abbruchvorhaben werden diese vollständig aus der Genehmigungspflicht ausgenommen und durch eine Anzeige bei der Bauaufsicht ersetzt.
Unterstützung für zukunftsweisendes Bauen: Gebäudetyp E
Die Bauordnung enthält nun explizite Abweichungsmöglichkeiten für experimentelle und vereinfachte Bauweisen, wie sie beim sogenannten Gebäudetyp E erprobt werden. Dieser steht für „einfaches Bauen“, das auf überzogene Standards verzichtet und sich auf das Wesentliche konzentriert. Damit wird auch ein wichtiges Signal an den Bund gesetzt, der eine zivilrechtliche Reform des Bauvertragsrechts vorbereitet.
Vereinfachungen bei Photovoltaik
PV-Anlagen dürfen künftig auch ohne Abstand zu Brandwänden auf Reihenhäusern und Doppelhaushälften installiert werden – unabhängig vom Brandverhalten. Das erhöht die Wirtschaftlichkeit und fördert die Energiewende.
Schnellere Verfahren durch Vollständigkeitsfiktion
Bauämter müssen innerhalb eines Monats die Vollständigkeit eines Antrags prüfen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt der Antrag automatisch als vollständig. Nachforderungen sind dann ausgeschlossen – ein echter Fortschritt in Sachen Planbarkeit.
Reduzierte Stellplatzpflichten bei kleineren Umbauten im Bestand.
Müller: „Impuls für unsere Region“
„Gerade bei uns im Landkreis Fulda wollen viele Menschen bauen, doch sie scheitern oft an Bürokratie oder den Kosten“, so Müller: „Mit dieser Novelle beseitigen wir viele dieser Hindernisse. Wer etwa ein Dachgeschoss in Hilders ausbauen oder ein kleines Mehrfamilienhaus in Eichenzell errichten möchte, hat es künftig deutlich leichter.“ Die Änderungen sind mit Veröffentlichung in Kraft getreten. Weitere Erleichterungen, insbesondere zur Digitalisierung und zur Stärkung des ländlichen Bauens, sollen in einem zweiten Baupaket folgen, das für 2026 angekündigt ist. Daneben sind auch Vereinfachungen im Denkmalschutzrecht geplant.
