Die Veranstaltung diente der Vorstellung der Gesetzesnovelle und zugleich dem fachlichen Austausch mit Vertretern aus Kommunen, Verbänden und der Erinnerungskultur. Neben Müller nahmen Bürgermeister Matthias Gelbe (Stadt Tann), Sebastian Schramm (Geschäftsführer des Kreisbauernverbandes), Stefan Schneider (Vorsitzender des Kreisbauernverbandes), Benedikt Stock (Geschäftsführer der Point-Alpha-Stiftung) sowie Christoph Müller (Vorsitzender der Kreisgruppe Fulda im Waldbesitzerverband) teil.
Neustrukturierung der Gebietskulisse
Kern der Gesetzesänderung ist eine neue Struktur des Grünen Bandes. Künftig besteht es aus dem Nationalen Naturmonument mit Schutz- und Entwicklungszonen sowie einer neu geschaffenen Förderzone, die ausdrücklich nicht Teil des Nationalen Naturmonuments ist. Sebastian Müller stellte dabei einen zentralen Punkt voran: „Keine privaten Flächen außerhalb von Naturschutzgebieten sind künftig mehr Teil des Nationalen Naturmonuments Grünes Band.“
Die Schutzzone umfasst weiterhin bestehende Naturschutz- und FFH-Gebiete, für die die bisherigen Schutzgebietsverordnungen gelten. Die Entwicklungszone besteht aus Verbindungsflächen im öffentlichen Eigentum, auf denen Entwicklungspotenziale für den Biotopverbund gesehen werden. Land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie Jagd bleiben dort nach guter fachlicher Praxis grundsätzlich möglich.
Neu ist die Förderzone, ein etwa 100 Meter breiter Streifen entlang der Landesgrenze. „Diese Förderzone liegt außerhalb des Nationalen Naturmonuments. Dort gelten keine zusätzlichen Ge- oder Verbote aus diesem Gesetz“, betonte Müller. Ziel sei es, Lücken im Biotopverbund über freiwillige Maßnahmen zu schließen.
Freiwilligkeit statt zusätzlicher Verbote
Die Novelle setzt nach Darstellung der Landespolitik auf einen Paradigmenwechsel. Anstelle zusätzlicher ordnungsrechtlicher Vorgaben sollen die Ziele des Naturschutzes künftig vor allem über vertragliche Vereinbarungen erreicht werden. Der Vertragsnaturschutz wird dabei als zentrales Instrument gestärkt.
Stefan Schneider vom Kreisbauernverband begrüßte diesen Ansatz: „Es ist ein wichtiges Signal, dass die Rückmeldungen aus der Praxis ernst genommen wurden. Gute Lösungen entstehen am Grünen Band am besten partnerschaftlich – über freiwillige Vereinbarungen und gemeinsam mit den Eigentümern und Bewirtschaftern vor Ort.“ Gerade die Förderzone biete die Möglichkeit, Naturschutzmaßnahmen mit Anreizen zu verknüpfen, ohne neue gesetzliche Auflagen zu schaffen.
Entlastungen für Eigentümer, Kommunen und Jagd
Weitere Schwerpunkte der Novelle sind praktische Entlastungen. Die kommunale Planungshoheit wird ausdrücklich betont, Bauleitplanung und Baurecht in bebauten Bereichen haben Vorrang. Ein zusätzliches gesetzliches Vorkaufsrecht des Landes entfällt, bestehende Eigentumsrechte bleiben unberührt. Doppelregelungen sollen vermieden werden, da bestehende Schutzgebietsverordnungen weiterhin maßgeblich sind.
Christoph Müller, Vorsitzender der Kreisgruppe Fulda im Waldbesitzerverband, hob hervor:
„Besonders wichtig ist aus Sicht der Waldbesitzenden und Jagdgenossenschaften, dass das Vorkaufsrecht des Landes entfällt. Das war ein zentraler Kritikpunkt am ursprünglichen Gesetz.“ Zugleich werde klargestellt, dass nachhaltige Forstwirtschaft sowie das mit dem Eigentum verbundene Jagdrecht respektiert bleiben.
Erinnerungskultur als gleichrangiges Ziel
Ein zentrales Element der Gesetzesnovelle ist die stärkere Gewichtung der historischen Dimension des Grünen Bandes. Naturschutz und Erinnerungskultur sind künftig gleichrangige Ziele. Ein Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan soll Gedenkstätten, Gedenkorte und kulturhistorisch bedeutsame Orte entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze festlegen. Benedikt Stock, Geschäftsführer der Point-Alpha-Stiftung, begrüßte diese Neuausrichtung: „Das Grüne Band ist ein einzigartiger Erinnerungs- und Lernort zur deutschen Teilung. Wir begrüßen, dass die politische Bildung und die Erinnerungskultur nun deutlich stärker im Gesetz verankert sind.“ Gerade für junge Menschen biete die Region rund um Point Alpha die Chance, Geschichte greifbar zu machen und den Wert von Freiheit und Demokratie zu vermitteln.
Landtourismus und regionale Wertschöpfung
Erstmals wird der Landtourismus ausdrücklich als Ziel des Grünen Bandes benannt. Das Naturmonument soll naturverträglich erlebbar sein und die regionale Wertschöpfung unterstützen. Der Ausbau und Erhalt touristischer Infrastruktur sowie eine gezielte Besucherlenkung werden erleichtert.
Der Tanner Bürgermeister Matthias Gelbe sieht darin Entwicklungspotenziale für die Region: „Wenn Naturerlebnis, Erinnerungskultur und regionale Angebote klug zusammengedacht werden, stärkt das die Wertschöpfung vor Ort – von Gastronomie und Beherbergung bis hin zu lokalen Produzenten.“ Gerade Angebote wie Wandern, Mountainbiking oder Wohnmobiltourismus könnten dadurch gezielt weiterentwickelt werden.
Kritik und Ausblick
Kritische Stimmen, insbesondere aus Naturschutzverbänden, bemängeln weiterhin, dass außerhalb ausgewiesener Naturschutzgebiete keine zusätzliche gesetzliche Schutzwirkung mehr vorgesehen ist. Die Landespolitik verweist hingegen auf den kooperativen Ansatz und die stärkere Einbindung der Betroffenen.
Das Gesetz befindet sich derzeit im Landtag im Beschlussverfahren. Die erste Lesung ist für Februar vorgesehen, die Verabschiedung wird im Frühjahr erwartet. Für Kommunen sollen finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um touristische und Informationsinfrastruktur entlang des Grünen Bandes auszubauen.
Insgesamt bewerteten Vertreter aus Kommunen, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Erinnerungskultur die Novelle bei der Pressekonferenz als deutliche Weiterentwicklung. Freiwilligkeit, Gleichstellung unterschiedlicher Ziele und Bürokratieabbau sollen künftig den Rahmen für das Grüne Band in Hessen bestimmen.
