Lokales HEF 24.02.2026

Zöllner prüfen Mindestlohn – Verstöße auch in Osthessen

Osthessen (pm/pf) – Mehr als 50 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen haben am 19. Februar 2026 in Nord- und Osthessen Mindestlohnprüfungen durchgeführt. Kontrolliert wurden Imbissbetriebe, Lebensmittelgeschäfte, Fitnessbetriebe, Autowerkstätten und vergleichbare Branchen.

Zöllnerin bei der Personenerfassung. Symbolfoto: HZA Gießen

Insgesamt überprüfte der Zoll 18 Betriebe mit 81 Beschäftigten. Die Kontrollen verteilten sich wie folgt: Im Raum Kassel insgesamt vier Betriebe und 13 Personen, im Raum Fulda insgesamt zwei Betriebe und 16 Personen und im Raum Hersfeld, Eschwege und Schwalm-Eder-Kreis insgesamt zwölf Betriebe und 52 Personen.

Die Einsatzkräfte kontrollierten die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns von 13,90 Euro sowie die Einhaltung der Dokumentationspflichten. Erste Ergebnisse zeigen Hinweise auf Verstöße wie Mindestlohnunterschreitung. Hier müssen nun umfangreiche Nachermittlungen angestellt werden, das heißt die vor Ort erfassten Aussagen der Beschäftigten werden mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen, sowie anderen relevanten Dokumenten aus denen Art, Umfang, Dauer, Beschäftigungsverhältnisse etc. hervorgehen, abgeglichen.

„Der Zoll kontrolliert gezielt, ob Mindestlohn und Meldepflichten eingehalten werden. Festgestellte Verstöße werden rechtlich verfolgt“, so Stephanie Auerswald, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Gießen. Zusatzinformation: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt regelmäßig regionale Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.