Nach Auffassung der Klägerseite habe es Bilanzmanipulationen gegeben, die von den Beklagten veranlasst worden sein sollen. Dem widersprechen die Beklagten. Am Montag wurden weitere Zeugen vernommen, wobei auch der leitende Bilanzbuchhalter ausgesagt hat und versicherte, nach bestem Gewissen gehandelt zu haben. Er habe keine Anweisung für Manipulation durch die beiden Beklagten gehabt und diese auch nicht wahrgenommen - womit er die Beklagten nach seiner fast fünfstündigen Aussage entlastete.
Ein Geschäftsführer der Haspa BGM und ehemaliger Gesellschafter von R+S, schilderte vor Gericht dagegen ein Gespräch mit dem damaligen Finanzvorstand (CFO) von R+S, das am 18. September 2019 in Hamburg stattgefunden haben soll. Er habe diesen damals mit Auffälligkeiten in den Zahlen konfrontiert und ihn auf den Verdacht von Bilanzmanipulationen angesprochen. Der Ex-Finanzvorstand habe sich betroffen gezeigt, sich für sein Handeln entschuldigt und erklärt, er sei vom Mitangeklagten unter Druck gesetzt worden. Die Manipulationen habe er eingeräumt. Selbst manipuliert habe er nicht, aber davon gewusst. Der Haspa-Geschäftsführer sagte weiter, er habe im Vorfeld des Treffens mehrere Anrufe erhalten, in denen er über Unregelmäßigkeiten informiert worden sei. Diese Hinweise hätten ihn veranlasst, jenes Gespräch in Hamburg zu suchen.
Dem steht die frühere Aussage des Ex-Finanzvorstands entgegen. Dieser hatte vor Gericht erklärt, er habe bei dem Gespräch keine Bilanzmanipulation eingeräumt, sondern lediglich über Transferüberweisungen gesprochen. Dem wurde deutlich widersprochen: Es sei ausdrücklich um Bilanzmanipulationen gegangen. Bereits zuvor hatte der leitende Bilanzbuchhalter ausgesagt, er habe während einer Krisensitzung eingeräumt, Manipulationen vorgenommen zu haben, und dies später bereut.
Im weiteren Verlauf der Vernehmung konfrontierten die Vertreter der Beklagten den ehemaligen Gesellschafter mit einer E-Mail, in der er den ehemaligen CFO trotz des von ihm benannten „Vertrauensbruchs“ als Geschäftsführer einer Beteiligungsgesellschaft vorgeschlagen haben soll – und das nur einen Tag nach dem Gespräch in Hamburg.
Auf Nachfrage erklärte er, der Vorgang liege zu lange zurück, er könne den genauen Zusammenhang heute nicht mehr herstellen. Die Beklagtenseite stellte damit die Frage in den Raum, wie ein Manager, der eine Manipulation eingeräumt haben soll, unmittelbar danach für eine weitere Führungsposition vorgeschlagen werden könne.
Das Landgericht Fulda hatte bereits in einem früheren Termin darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des vorliegenden Gutachtens vieles für das Vorliegen von Bilanzmanipulationen spreche. Wer jedoch konkret verantwortlich sei, müsse im Prozess geklärt werden.
Anschließend wurde ein Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei RSM Ebner Stolz in Stuttgart vernommen. Der 61-Jährige erklärte, er sei Ende Oktober 2019 vom Vorstand von R+S beauftragt worden, Untersuchungen vor Ort durchzuführen, nachdem bei der vorangegangen Jahresabschlussprüfung keine Auffälligkeiten festgestellt werden konnten.
Die beiden Beklagten seien ihm nicht bekannt – beziehungsweise habe er selbst nicht mit ihnen gesprochen. Er und sein Team hätten jedoch mit zahlreichen beteiligten Mitarbeitern Gespräche geführt – darunter auch mit dem leitenden Bilanzbuchhalter, der die Manipulationen vorgenommen haben soll.
In Gesprächen habe der Bilanzbuchhalter erklärt, er habe das tun müssen, es habe „kein Bitten und Betteln“ gegeben. Der Wirtschaftsprüfer schilderte, der Bilanzbuchhalter habe dabei einen sichtlich unwohl wirkenden Eindruck gemacht. Für ihn sei erkennbar gewesen, dass dieser die Änderungen nicht freiwillig vorgenommen habe. Er erklärte auch, aus der Reaktion und der Ausgestaltung der Änderungen sei zu schließen gewesen, dass die Bewertungen deutlich über zulässige Spielräume hinausgegangen seien, auch wenn das wörtlich nicht gesagt worden sei. Zwar seien Fehler bis zu einer gewissen Wesentlichkeitsgrenze tolerierbar, in den Jahren 2017 und 2018 habe es jedoch erhebliche Abweichungen gegeben.
Laut dem Prüfer seien die Manipulationen für Außenstehende kaum zu erkennen gewesen. Teilweise hätten sie bis auf die Ebene der Originalbelege zurückgereicht. So sollen etwa bei Lohnabrechnungen verbleibende Urlaubstage verändert worden sein, um Rückstellungen zu beeinflussen. Dadurch seien die Abweichungen nicht ohne weiteres sichtbar gewesen.
