CDU in Blau, SPD in Rot, Grüne in Grün-pink, FDP und CWE in Gelb, Volt in Lila und Freie Wähler in Orange – das sind die Grundfarben der Plakate, die am Montag beispielsweise schon in der Frankfurter Straße in Fulda, in der Ortsdurchfahrt von Bonnzell, am Kaiserwiesen-Kreisel und entlang der Straße zwischen Edelzell und Bachrain zu sehen waren. Neben dem Parteinamen sind häufig Wahlslogans und die Menschen auf den vorderen Listenplätzen – einzeln oder in Gruppen – abgebildet. Wo und in welchem Umfang innerorts Wahlwerbung aufgehängt beziehungsweise als großer Banner aufgestellt werden darf, entscheiden die Kommunen.
Außerhalb geschlossener Ortschaften hat das Regierungspräsidium Kassel eine Allgemeinverfügung erlassen, um den Verwaltungsaufwand für die zugelassenen Parteien und Wählervereinigungen zu reduzieren. Das Anbringen oder Aufstellen von Wahlsichtwerbung bedurfte nach der Straßenverkehrsordnung bislang einer Genehmigung, die auf Antrag durch das zuständige Regierungspräsidium erteilt wurde. Die jetzt erlassene Allgemeinverfügung legt nun entsprechende Rahmenbedingungen fest, unter denen Wahlwerbung an Straßen außerorts allgemein gestattet werden kann, wenn dadurch der Verkehr nicht gestört wird. Dies stellt eine unbürokratische Vereinfachung von Verwaltungsprozessen dar und berücksichtigt gleichzeitig die Sicherheit aller Teilnehmenden im Straßenverkehr. Die Allgemeinverfügung sieht unter anderem vor:
-dass die Wahlsichtwerbung frühestens zwei Monate vor der Wahl aufgestellt bzw. angebracht werden darf und spätestens eine Woche nach dem Wahltag wieder entfernt sein muss,
-dass Wahlsichtwerbung mindestens zehn Meter vom Fahrbahnrand entfernt angebracht bzw. aufgestellt werden muss,
-dass die Sicht von Verkehrsteilnehmenden nicht beeinträchtigt werden darf,
-dass Wahlsichtwerbung in Kreuzungsbereichen unzulässig ist,
-dass keine Verwechslungsgefahr mit Verkehrsschildern, Ampeln und ähnlichem bestehen darf.
Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des RP Kassel bekanntgemacht: rp-kassel.hessen.de/oeffentliche-bekanntmachung-0
