Durch eine Chlorung wird sichergestellt, dass die Verbraucher jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Wasser versorgt werden. Die Chlordosierung wird so vorgenommen, dass Restgehalte von maximal 0,3 Milligramm pro Liter Chlor erreicht werden. Diese Konzentration entspricht dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert und ist nicht gesundheitsschädlich. Es wird für sensible Menschen empfohlen, dass bis zur Beendigung der Desinfektionsmaßnahme das gechlorte Wasser vorsorglich nicht zum Trinken und zur Zubereitung von Speisen verwendet wird. Für Aquarien ist das gechlorte Wasser ungeeignet.
Bis eine ausreichende Chlordesinfektion der betroffenen Netzbereiche sichergestellt ist, wird empfohlen, das Trinkwasser vorsorglich einmal sprudelnd aufzukochen (rund 100 Grad Celsius). Anschließend ist eine Abkühlzeit von circa zehn Minuten vor der weiteren Verwendung des Trinkwassers einzuhalten. Handelsübliche Wasserkocher sind für die Durchführung dieser Maßnahme gut geeignet. Über die Aufhebung des Abkochgebotes wird die Gemeinde rechtzeitig informieren.
Da für den Eintrag von Verunreinigungen des Trinkwassersystems zahlreiche Möglichkeiten in Betracht gezogen werden müssen, hat die Gemeinde Ehrenberg umgehend die Ursachenforschung aufgenommen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Verbindungen zwischen Brauchwasser- und Trinkwasseranlagen nicht zulässig sind. Das bedeutet, dass bei Nutzung von Regenwasser oder anderen Wasservorkommen die Brauchwasseranlagen keine Verbindung mit dem Trinkwassersystem haben dürfen. Der Betrieb von Brauchwasseranlagen ist dem Gesundheitsamt Fulda anzuzeigen.
Die Gemeinde Ehrenberg (Rhön) wird umgehend bekannt geben, sobald die Abkochempfehlung aufgehoben und die Chlorung beendet werden kann. Bei Rückfragen können sich Bürgerinnen und Bürger an das Rathaus der Gemeinde Ehrenberg unter der Telefonnummer 06683/9601-10 wenden.
