Lokales FD 25.02.2026

Stellungnahme des ehemaligen Vorsitzenden im R+S-Prozess

Fulda (pm/jah) – Nach dem zweiten Verhandlungstermin im Prozess zwischen der R+S Group AG und dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden sowie dem ehemaligen Finanzvorstand am Montag hat der Rechtsbeistand des Beklagten, Sascha Lübbersmann, Osthessen-Zeitung eine Stellungnahme des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden zukommen lassen, die wir nachfolgend im Wortlaut veröffentlichen.

Archivfoto: Christine Görlich

Die Stellungnahme im Wortlaut:

„Der damalige Leiter der Buchhaltung hat eindeutig bestätigt, dass die sogenannte interne Datei die Betriebsbuchhaltung war und die – auf der internen Datei aufbauende – externe Datei Grundlage für die Aufnahme in die Finanzbuchhaltung war. Beide Dateien dienten nach seiner Erläuterung unterschiedlichen Zwecken. Der ehemalige leitende Finanzbuchhalter hat ferner bestätigt, dass beide Dateien aus seiner Sicht richtig waren, aber eben unterschiedlichen Zwecken dienten.“ Der damalige Leiter der Buchhaltung hat bestätigt, dass es die sogenannte interne und externe Datei bereits bei seinem Antritt als Buchhalter Ende der 2000er Jahre gab. Der gerichtliche Beweisbeschluss ging in einem Punkt dahin, dass aufgeklärt werden soll, ob die externe Bewertungsdatei auf eine besondere Anweisung meines Mitvorstandes für den Jahresabschluss 2017 erstellt worden ist. Davon kann nun wirklich keine Rede mehr sein, wenn es diese unterschiedlichen Dateien schon viele Jahre zuvor gab. Ich bin sehr dankbar, dass der damalige Leiter der Buchhaltung auf die konkret gestellte Frage des Anwalts meines Mitbeklagten und ehemaligen Vorstandskollegen, ob dieser ihm eine Anweisung zur Fälschung erteilt hat, mit einem klaren „Nein“ geantwortet hat. Ich konnte mir auch weder vorstellen, dass mein langjähriger Kollege im Vorstand so etwas getan hätte, noch dass unser langjähriger Leiter der Buchhaltung so etwas umgesetzt hätte. Natürlich haben die gesamte Führungsmannschaft und auch der gesamte Vorstand – mich eingeschlossen – im wirtschaftlich schlecht laufenden Jahr 2017 darauf gedrängt, dass die Planung soweit möglichst erreicht werden sollte. Das ist gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten aus meiner Sicht ganz normal und auch der ehemalige Leiter der Buchhaltung hat in seiner Zeugenaussage bestätigt, dass durch meinen Nachfolger im Vorstandsamt ein Jahr später völlig vergleichbare Ansagen kamen. Mit einer Aufforderung zu wie auch immer gearteten Fälschungen hat das aber beides nichts zu tun. Es wurde immer mit realen Zahlen gearbeitet – das hat der ehemalige Leiter der Buchhaltung auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin bestätigt. Nichts anderes konnte ich mir vorstellen. Der ehemalige Leiter der Buchhaltung hat ausgeführt, dass die Dateien (interne und externe Datei) in einem digitalen Ordner gespeichert wurden, auf den in der Buchhaltung und im Controlling alle Zugriff hatten. Das wusste ich gar nicht, weil das seinerzeit nicht in meine Zuständigkeit fiel. Das bestätigt aber meine Überzeugung, denn warum sollten Dateien mit manipulierten Werten für alle zugänglich gespeichert werden? Es tut mir sehr leid, dass mein ehemals langjähriger Leiter der Buchhaltung nicht nur dem – nicht immer ganz einfachen – operativen Druck ausgesetzt war, sondern nach seinem Bekunden auch nach meinem Ausscheiden aus der Geschäftsführung (rechtlich im Mai 2018, faktisch schon zuvor) auch noch eingeredet bekommen hat, dass er gefälscht haben soll und natürlich darunter gelitten hat. Umso dankbarer bin ich diesem für seine klaren Worte in seiner Zeugenaussage.“