Lokales 21.02.2026

Rundfunkbeitrag soll steigen – Kleineres Plus als zunächst empfohlen

Mainz (pf/pm) – Der monatliche Rundfunkbeitrag soll ab 2027 wieder einmal steigen – allerdings nicht so sehr, wie zunächst angedacht war. Laut Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) lautet die Empfehlung für den monatlichen Beitrag pro Haushalt ab nächstem Jahr nun 18,64 Euro, und nicht 18,94. In diesem Jahr gilt noch die aktuelle Summe von 18,36 Euro im Monat.

Symbolfoto: Pixabay

In ihrem 25. Bericht empfiehlt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ab 2027 eine Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrags auf 18,64 Euro.

„Beginnend ab dem Stichtag 1. Januar 2027 lautet die neue Beitragsempfehlung für die Periode 2025 bis 2028 auf 18,64 Euro pro Monat. Dies bedeutet nach einem unveränderten Beitrag von 18,36 Euro in den Jahren 2025 und 2026 einen einmaligen Anstieg um monatlich 28 Cent für die verbleibenden Jahre 2027 und 2028. Die Kommission reduziert damit ihre bisherige Empfehlung einer Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrags ab dem 1. Januar 2025 von 18,36 Euro auf 18,94 Euro aus dem 24. Bericht um 30 Cent“, erklärte der Vorsitzende der Kommission, Prof. Dr. Martin Detzel, bei der Übergabe des 25. KEF-Berichts an den Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder, den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer, am 20. Februar 2026 in Berlin.

Bei der Überprüfung der Annahmen des 24. Berichts von Februar 2024 haben sich lediglich geringfügige Änderungen bei den festgestellten Aufwendungen ergeben. Die Empfehlung einer reduzierten Beitragsanpassung ist wesentlich auf die Stabilisierung der Beitragserträge, bedingt durch Änderungen bei den hierfür relevanten Anknüpfungstatbeständen, höhere Finanzerträge und zusätzliche Eigenmittel aufgrund verschobener Investitionen zurückzuführen. Insbesondere die ersten beiden Sachverhalte liegen außerhalb des Einflussbereichs der Rundfunkanstalten. Der dritte Aspekt hat lediglich eine befristete Wirkung.

Weitere Infos dazu gibt es auf https://kef-online.de/

 

ver.di: beim Rundfunkbeitrag zurück in die Rechtstaatlichkeit

Mit der Veröffentlichung einer neuen Beitragsempfehlung durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) am Freitag sieht die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) nun die Rundfunkpolitik am Zug und äußert sich dazu.

Nachdem ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren Finanzbedarf für die kommenden Jahre verfahrensgemäß angemeldet hätten (sogenannte erste Stufe des Beitragsverfahrens) und die KEF diesen geprüft und eine Empfehlung ausgesprochen habe (zweite Stufe), sei es nun an den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder, wenigstens den ab 2027 empfohlenen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,64 Euro per Staatsvertrag festzuschreiben (dritte Stufe). Die letzte Beitragsempfehlung der KEF in Höhe von 18,94 Euro, die seit 2025 fällig war, haben die Länder bis heute nicht umgesetzt, weshalb der monatliche Rundfunkbeitrag derzeit weiterhin bei 18,36 Euro liegt.

„Wir müssen beim Rundfunkbeitrag zurück in die Rechtstaatlichkeit“, fordert Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand: „So, wie sich die Rundfunkhäuser und die KEF an das Beitragsverfahren halten, so sind nun die Rundfunkpolitikerinnen und -politiker in der Pflicht, das Verfahren zu wahren und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.“

Mit Blick auf die veränderte Höhe des empfohlenen Rundfunkbeitrags unterstreicht Schmitz-Dethlefsen: „Die Beitragsempfehlung der unabhängigen KEF ist zu respektieren. Zentral in ihrem neuen Bericht ist, dass die KEF einen gestiegenen Finanzbedarf der Öffentlich-Rechtlichen anerkennt. Dieser muss finanziert werden. Doch die Sender haben aus Angst vor ausbleibenden Beitragserhöhungen in den letzten Jahren an allen Ecken und Enden gespart und auch nötige Investitionen aufgeschoben.“ Solche aufgesparten Mittel wertet die KEF als bedarfsmindernd bei der neu berechneten Höhe des Rundfunkbeitrags.

„Programmqualität lässt sich nicht dauerhaft mit der Sparflamme abliefern. Die Beschäftigten in den Medienhäusern, die sich inzwischen unter enormem Druck Tag für Tag für ein umfassendes Angebot im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einsetzen, verdienen Verlässlichkeit und Planbarkeit von der Rundfunkpolitik“, kommentiert der Gewerkschafter. Erzwungene Einschnitte wie zuletzt das Aus für den Polizeiruf aus Halle schwächten die lokale Verankerung der Sender – die dann von der Politik als Beweis für einen geringeren Finanzbedarf herangezogen werde. „Die Leidtragenden sind die Bürgerinnen und Bürger“, so Schmitz-Dethlefsen. „Statt zunehmend Programmentscheidungen von der Seitenlinie zu kritisieren, muss sich Medienpolitik wieder als Garant eines starken öffentlich-rechtlichen Rundfunks verstehen.“ Auch das Bundesverfassungsgericht habe die Länder wiederholt zur Einhaltung der Verfahren oder alternativ zu einer Reform des Beitragsverfahrens angemahnt.