Lokales MKK 09.02.2026

Polizei informiert: Zahl der Unfallfluchten im Bergwinkel steigt

Schlüchtern (pm/pf) – Auf etwa 2000 Euro wird der Schaden geschätzt, der am Donnerstagmorgen auf einem großen Parkplatz in der Straße in der Straße 2An den Lindengärten“ in Schlüchtern bei einem Verkehrsunfall entstanden ist. Dort wurde in der Zeit zwischen 9 und 11 Uhr ein weißer Citroen, vermutlich bei einem Ein- oder Ausparkmanöver, im Heckbereich getroffen und weist nun Schrammen und Dellen auf.

Symbolfoto: Christine Görlich

Dass die Polizei in dem Zusammenhang nun wegen einer Straftat ermittelt, liegt daran, dass der oder die für den Crash Verantwortliche sich anschließend ganz offensichtlich dazu entschloss, einfach davonzufahren. Gesetzlich vorgeschrieben wären etwa Angaben zur Person, zum verursachenden Fahrzeug und der Art der Beteiligung gewesen, doch dies unterblieb in dem Fall. Diese offenen Punkte versucht die Schlüchterner Polizei nun zu klären. Hinweise erhoffen sich die Beamten von Passanten oder Anwohnern, die sich jederzeit unter der Amtsnummer 06661 9610-0 melden können.


Hintergrund

Im Jahr 2025 registrierten die Ordnungshüter 87 angezeigte Verkehrsunfallfluchten in der Bergwinkelstadt und seinen Stadtteilen. Das Gros (83) beruhte auf reinen Sachschäden, hinzu kamen vier Fälle, bei denen Menschen verletzt wurden. Fast jeden dritten Fall (28 Taten) konnten die Beamten aufklären. Im Jahr davor wies die Bilanz 79 und in 2023 58 Fahrerfluchten auf.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat gemäß § 142 Strafgesetzbuch. Wer sich nach einem Unfall unerlaubt davonmacht, der muss nicht nur mit Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister, sondern auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und einer Sperrfrist von bis zu fünf Jahren für den Wiedererwerb des Führerscheins rechnen. In schwerwiegenden Fällen drohen sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Zusätzlich können zivilrechtliche Schadenersatzforderungen auf den flüchtigen Fahrer zukommen, einschließlich der Übernahme der Reparaturkosten und möglicher Folgeschäden. Auch die Versicherungskosten des Verursachers für die Kfz-Haftpflicht könnten steigen. Unfallflucht ist insofern kein Kavaliersdelikt. Im Übrigen: Auch Personen, die den Unfall nicht verursacht haben, aber den Unfallort verlassen, ohne die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen (wie das Informieren der Polizei oder der Austausch von Personalien), können sich wegen Fahrerflucht strafbar machen. Sie unterliegen denselben rechtlichen Konsequenzen wie der eigentliche Unfallverursacher.

 

Golf beim Rückwärtsfahren beschädigt

Einen Sachschaden von schätzungsweise 3500 Euro verursachte ein bis dato unbekannter Fahrer eines Lasters, als dieser am vergangenen Donnerstagnachmittag beim Rückwärtsfahren einen VW Golf beschädigte. Der Brummi-Fahrer verließ gegen 14 Uhr die Autobahn 66 an der Ausfahrt Schlüchtern-Nord. Eine 21 Jahre alte VW-Fahrerin folgte ihm in ihrem schwarzen Golf auf die Landesstraße 3292. Im Bereich einer Unterführung bremste der Laster plötzlich bis zum Stillstand ab, setzte zurück und stieß hierbei mit seinem Heck an den VW mit MKK-Kennzeichen. Im Anschluss fuhr der Brummi wenige Meter nach vorn, blieb wieder stehen und setzte abermals zurück. Auch diesmal stieß er gegen die Fahrzeugfront des schwarzen Wagens, schob diesen sogar einige Meter nach hinten, um anschließend auf die Autobahn 66 in Fahrtrichtung Fulda aufzufahren. Die Ermittler der Polizeistation Schlüchtern bitten unter der Telefonnummer 06661 9610-0 um Zeugenhinweise.

 

Täter stiegen durchs Fenster ein

Einbrecher verschafften sich über ein aufgehebeltes Fenster Zutritt in die Büroräume einer Produktionshalle in der Straße „Am Distelrasen“ (einstellige Nummern). Im Anschluss durchsuchten die Unbekannten, so die derzeitigen Ermittlungen, die Räume und flüchteten mit wenig Bargeld. Ein Mitarbeiter stellte den Einbruch am Freitag, kurz vor sechs Uhr, fest und meldete die Tat, bei der ein Sachschaden von schätzungsweise 800 Euro entstand, der Polizei. Zeugen, welche sachdienliche Hinweise zu den Tätern geben können, wenden sich bitte telefonisch an die Beamten der Kriminalpolizei (06181 100-123).