Lokales 04.02.2026

Mehr Tempo, weniger Bürokratie: Denkmalschutz wird pragmatischer

Osthessen (pm/sim) – Die CDU-Landtagsabgeordneten Stefanie Klee, Thomas Hering und Sebastian Müller begrüßen die Novellierung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes als wichtigen Schritt hin zu mehr Entbürokratisierung, Wirtschaftlichkeit und pragmatischem Handeln.

Von links.: Sebastian Müller MdL, Stefanie Klee MdL, Thomas Hering. Foto: CDU Wahlkreisbüro Bad Hersfeld

„Denkmalschutz funktioniert nur dann nachhaltig, wenn er sich an der Realität orientiert und dazu gehört vor allem, dass Gebäude sinnvoll nutzbar bleiben“, erklärt Thomas Hering. „Wenn keine tragfähige Nutzung mehr besteht und die Privatnutzbarkeit eines Denkmals faktisch aufgehoben wird, hilft es niemandem, ein Gebäude allein um seiner selbst willen zu erhalten. Ohne Perspektive nützt die Erhaltung am Ende nicht, weder den Eigentümerinnen und Eigentümern noch unseren Kommunen und dem Land.“

Hering betont: „Wirtschaftlichkeit und Zumutbarkeit müssen künftig stärker berücksichtigt werden, damit Investitionen nicht ausgebremst werden und Eigentümerinnen und Eigentümer wieder Planungssicherheit erhalten.“ Gerade im ländlichen Raum sei es entscheidend, dass historische Substanz nicht an unnötigen Hürden scheitert, sondern durch praktikable und bezahlbare Lösungen gesichert wird.

Ein Kernpunkt der Reform ist die klarere Aufgabenverteilung zwischen den Denkmalschutzbehörden. Künftig wird die Denkmalfachbehörde auf Landesebene nur noch dann einbezogen, wenn die untere Denkmalschutzbehörde dies für erforderlich hält. „Das ist ein echter Fortschritt“, sagt Stefanie Klee. „Damit ist eindeutig geregelt, wer entscheidet und wer Verantwortung trägt.“ Zugleich werden die Zuständigkeiten der oberen und unteren Denkmalschutzbehörden klarer zugeschnitten, wodurch Verfahren insgesamt schneller, verbindlicher und transparenter werden.

Die Genehmigungsabläufe werden spürbar vereinfacht: Verfahren müssen künftig nur einmal beantragt werden, die Schriftform entfällt und es wird konsequent auf elektronische Verfahren umgestellt. Zudem prüft die Denkmalschutzbehörde innerhalb eines Monats, ob ein Antrag vollständig ist. Werden innerhalb dieser Frist keine Unterlagen nachgefordert, gilt der Antrag als vollständig. Ergänzend verhindert die Zustimmungsfiktion, dass Vorhaben in bestimmten Fällen allein durch Verzögerungen blockiert werden. „Wer investiert, braucht einen klaren Zeithorizont und keine Warteschleifen“, sagt Sebastian Müller.

Auch beim Denkmalverzeichnis wird ein moderner Weg eingeschlagen: Die Daten sollen künftig elektronisch erfasst und verwaltet werden. Das schafft mehr Transparenz, verbessert die Nachvollziehbarkeit und ermöglicht einen schnelleren Zugang zu Informationen.

Ein weiterer Schritt ist, dass Denkmäler unter bestimmten Voraussetzungen wieder aus dem Denkmalschutz herausgenommen werden können – etwa wenn Schutzwürdigkeit oder Erhaltungsfähigkeit nicht mehr gegeben sind.

Insgesamt sehen Stefanie Klee, Thomas Hering und Sebastian Müller in der Novellierung einen entscheidenden Schritt hin zu einem Denkmalschutz, der durch klare Zuständigkeiten, digitale Verfahren und wirtschaftlich tragfähige Lösungen ermöglicht, was erhalten werden kann, und zugleich anerkennt, dass Denkmalschutz ohne Nutzungsperspektive langfristig nicht funktionieren wird. „Wir wollen Denkmalschutz mit Zukunft, Vernunft und Tempo“, so Stefanie Klee abschließend.