Zum Prozessauftakt verlas die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift. Demnach soll der heute 39-Jährige im Tatzeitraum von August 2023 bis Mai 2024, vor dem Hintergrund seiner Betäubungsmittelabhängigkeit, eine Person unter Drohungen und eine unter Schlägen beraubt, weitere zwei Einbrüche begangen und in einem weiteren Fall Geld in einer Spielhalle gestohlen haben. Dabei zeigte sich der Angeklagte nun einsichtig und sprach neben seinem persönlichen Werdegang über die angeführten Vorwürfe.
Geboren wurde der Angeklagte im Libanon. Mit 18 Jahren kam er über längerfristige Aufenthalte, unter anderem in der Türkei, nach Bad Hersfeld zu seinem Onkel. Dort lebte er anschließend gemeinsam mit dessen Familie. Mit etwa 19 begann der Angeklagte regelmäßig Drogen zu konsumieren. Aufgrund einer fehlenden Arbeitserlaubnis konnte er erst mit etwa 21 Jahren eigenständig Geld verdienen. Dies war allerdings nur drei Monate so, da die Arbeitserlaubnis nicht verlängert wurde. In den darauffolgenden Jahren wurde der Angeklagte stark drogenabhängig und konsumierte täglich Drogen und Alkohol. So kam es immer wieder dazu, dass er gemeinsam mit Freunden auf der Suche nach dem schnellen Geld war und dabei mehrere Diebstähle beging. Für insgesamt 16 Delikte stand der 39-Jährige bereits vor Gericht, wobei er mehrfach verurteilt wurde und eine Gefängnisstrafe von insgesamt etwa zwölf Jahren absaß. Aktuell sitzt er aufgrund anderer Delikte in der Justizvollzugsanstalt Hünfeld ein.
Zum Prozessauftakt nahm der Angeklagte zu den neuerlichen Vorwürfen Stellung. Im ersten Fall soll er am 16. September 2023 in Bad Hersfeld unter Androhung von Gewalt die Brieftasche eines Mannes mit einem Geldbetrag von 400 Euro gestohlen haben. Laut eigener Aussage habe er gemeinsam mit dem Opfer an zwei Automaten eines Cafés in Hersfeld gespielt. Nachdem ihm das Geld ausgegangen sei, habe das Opfer ihm angeboten, an seinem Automaten weiterzuspielen und ihm einen Teil des Geldes zu überlassen. Später habe der Angeklagte das versprochene Geld einfordern wollen, um sich davon Drogen zu kaufen. Das Opfer weigerte sich und das Gespräch verlagerte sich nach draußen, etwa 50 Meter vom Gebäude entfernt. Dort habe das Opfer dem Angeklagten schließlich doch einen geringen Anteil des Gewinnes aushändigen wollen. „Er wollte mir vielleicht 50 Euro geben, obwohl er über 600 Euro gewonnen hat“, erinnerte sich der Angeklagte. Dieser habe daraufhin dem Geschädigten die Geldbörse entwendet und sei mit einem Geldbetrag in Höhe von 600 bis 700 Euro geflohen – also deutlich mehr als in der Anklage vorgeworfen.
Der zweite Fall soll sich am 22. Oktober 2023 auf einem Parkplatz in Bad Hersfeld ereignet haben. Dabei soll sich der Angeklagte einem geparkten Auto genähert und dem Fahrer auf den Kopf geschlagen haben. Zudem soll er versucht haben, dem Opfer die Bauchtasche unter Morddrohung zu entwenden, und ihn an seiner Halskette gezogen haben. Um den Geschädigten am Wegfahren zu hindern, soll er den Autoschlüssel an sich genommen haben. Als das Opfer hupte, soll der Angeklagte weggerannt sein. Es sei ein Schaden in Höhe von 950 Euro entstanden. Die damalige Freundin des Angeklagten soll ebenfalls dabei gewesen sein. Laut den Aussagen des Angeklagten sei das Opfer sein Drogendealer, bei dem er wenige Tage zuvor zwei Gramm Kokain gekauft habe. Aufgrund schlechter Qualität habe er sich bei dem Verkäufer beschwert, der seine „Schuld“ daraufhin begleichen wollte. An einer Straße habe der Geschädigte dem Angeklagten aber nur einen Gramm Kokain als „Wiedergutmachung“ überreicht und sich geweigert, weiteren Stoff auszuhändigen. „Er war mir noch etwas schuldig“, schilderte der Angeklagte. Das Opfer sei daraufhin zum Auto zurückgelaufen, um wegfahren zu wollen. Der Angeklagte sei ihm dorthin gefolgt. Da sich der Geschädigte vorbeugte, um etwas unter seinem Sitz hervorholen zu wollen, habe der 39-Jährige an dessen Oberteil und der Bauchtasche gezogen. „Ich wollte ihn hochziehen – ich wusste ja nicht, was er da hochholen wollte“, sagte er. Dass er dabei an der Kette des Geschädigten zog, konnte der Angeklagte nicht abstreiten: „Ich habe aber keine gesehen“. Als eine unabhängige Frau nach dem Rechten sehen wollte, seien der Angeklagte und seine Partnerin weggerannt. Die Morddrohungen stritt er ab.
Die Fälle drei und vier ereigneten sich am 22. Mai 2024. Gegen 4.12 Uhr soll der Angeklagte gemeinsam mit einem Kollegen in ein Büro in Bad Hersfeld eingebrochen sein und zwei Laptops im Wert von etwa 1630 beziehungsweise 1046 Euro gestohlen haben. Dabei wurde das Fenster eingeschlagen, wodurch zusätzlicher Sachschaden entstand. Die Laptops verstauten die beiden in einem Stahlschließfach, um sie später gegen Drogen zu tauschen oder zu verkaufen. Wenige Minuten später brachen die beiden Täter in ein weiteres Geschäft ein, dabei wurde erneut ein Fenster eingeschlagen und ein Schaden in Höhe von 500 Euro entstand. Nach einer guten halben Stunde wurden der Angeklagte und sein Komplize im Geschäft von der Polizei festgenommen. Die beiden Einbrüche gestand der Angeklagte. Dabei könne er nicht ausschließen, beide Fenster eingeschlagen zu haben, erinnern konnte er sich allerdings nicht mehr. „Wir wollten nach Geld suchen“, gab er an. Wenige Stunden vor den Einbrüchen sollen die beiden Täter Drogen konsumiert haben.
Im fünften und letzten Fall habe der Angeklagte am 3. August 2023 nachts in einer Spielothek in Bad Hersfeld verweilt. Nachdem eine Mitarbeiterin den Kassenbereich verlassen hat, um die Toiletten zu putzen, soll er die Chance genutzt und aus der offenstehenden Kasse einen Geldbetrag in Höhe von 710 Euro entnommen haben. „Sie hat mir vertraut“, begründete er die offene Kasse. Nachdem die Mitarbeiterin den Angeklagten konfrontierte, verließ er die Spielothek. Auch dies gestand der 39-Jährige. „Ich wollte mir von dem Geld Drogen kaufen“, sagte er. Im Anschluss entschuldigte er sich bei dem Besitzer der Spielhalle und überreichte etwa 200 Euro, die von dem gestohlenen Geld noch übriggeblieben waren.
Die Cousins hätten die restlichen Schulden beglichen und richteten dem Angeklagten aus, die Spielothek nicht mehr besuchen zu dürfen. „Ich war in keiner guten Verfassung“, erklärte er weiter. In Zukunft möchte der 39-Jährige eine Therapie machen, um seinen starken Drogenkonsum unter Kontrolle zu bekommen. Während einer beinahe vierjährigen Haftstrafe habe er bereits auf Drogen verzichten können, aufgrund schlechter Umstände rutschte er allerdings wieder in die Sucht ab. Dies möchte er nun deutlich besser in den Griff bekommen.
