Lokales FD 07.08.2026

Mögliche Zivildienst-Rückkehr: DRK Fulda sieht große Chancen

Fulda (maa/pf) – Die Bundesregierung erarbeitet aktuell Pläne für eine mögliche Rückkehr des Zivildiensts. Das Deutsche Rote Kreuz in Fulda würde die Einführung befürworten und erklärt, weshalb es eine große Bereicherung für die Gesellschaft wäre.

Christoph Schwab vom DRK Fulda äußert sich über eine mögliche Zivildienst-Rückkehr. Archivfoto: Görlich Media

Die Wehrpflicht wurde im Juli 2011 abgeschafft – und damit auch der Zivildienst. Danach gab es nur noch einen Bundesfreiwilligendienst. Für Hilfsorganisationen bedeute der Zivildienst eine große Stärkung und Unterstützung, ein vielfältiges Angebot an Einsatzmöglichkeiten würde entstehen. Der Vorstandsvorsitzende des DRK-Kreisverbandes Fulda, Christoph Schwab, spricht dabei über Angebote wie dem Fahrdienst, der Pflege, Motorrad- und Drohnenstaffel oder auch administrative Aufgaben. Die Einführung bringe mehr Service für die ganze Bürgerschaft. 

„Der Zivildienst ist sehr zu begrüßen“, sagt Schwab, der nicht nur die Seite der Verbände betrachtet: „Mit dem Zivildienst sammelt jeder wertvolle und prägende Erfahrungen“, was Schwab als einen prägenden Erziehungsauftrag betitelt. Dadurch würden womöglich sich auch mehr junge Leute für soziale Berufe interessieren und könnten sich nach dem Zivildienst weiterhin entscheiden, dort zu arbeiten.

Laut Schwab seien dabei attraktive Rahmenbedingungen bedeutsam. Dafür wären begleitende Lernangebote wichtig, sowie der Verzicht auf unnötige Hürden in der bürokratischen Umsetzung, betont er: „Wir würden uns sehr über die Einführung freuen“, schließt Schwab. 

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben informiert über den Zivildienst: „Bis zum Aussetzen der allgemeinen Wehrpflicht im Jahr 2011 gab es für Männer, die den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigerten, den Zivildienst. Voraussetzung war die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung. Die Einzelheiten des Anerkennungsverfahrens sind im Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) geregelt. Nach erfolgreicher Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer mussten wehrpflichtige Männer statt des Grundwehrdienstes einen verpflichtenden Zivildienst in sozialen, pflegerischen oder gemeinwohlorientierten Einrichtungen leisten“. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht entfiel damals auch der Zivildienst, an dessen Stelle trat ab 1. Juli 2011 der Bundesfreiwilligendienst (BFD), der Menschen jeden Alters und Geschlecht offensteht und freiwillig geleistet wird.

Aktuell können beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Anträge auf Kriegsdienstverweigerung eingereicht werden, über die dann entschieden wird. Dem Gesetz zufolge sei dafür aber eine „persönliche ausführliche Darlegung der Beweggründe“ erforderlich, die zu der „persönlichen Gewissensentscheidung“ geführt haben.