Fußball 24.08.2026

Kreispokal Fulda – Nach 0:1 in Langenbieber: Bronnzell per Urteil weiter

Bronnzell (pf/pm) – Die SG Bronnzell war als einer der Favoriten im Fußball-Kreispokal Fulda gestartet und in Runde zwei vor einigen Wochen in Langenbieber (0:1) sensationell gestolpert. Doch nun gibt es eine Wende: Langenbieber setzte einen Spieler ohne Foto in der DFB-net-Datenbank ein, der sich auch nicht ausweisen konnte. Das Urteil hat Bestand: Bronnzell ist eine Runde weiter.

Die SG Bronnzell steht nachträglich im Pokal-Achtelfinale. Foto: Christine Görlich

Das Kreissportgericht Fulda hat am Wochenende diverse Urteile gesprochen. Auch um das 1:0 des TSV Langenbieber im Pokal gegen Verbandsligist Bronnzell geht es. Die Rhöner hätten einen Spieler eingesetzt, für den kein Bild im DFB-Net hinterlegt war. Auch einen Ausweis habe er nicht vorgelegt, und der Spieler wurde davor schon zweimal „ohne Bild“ eingesetzt, hatte sich dabei aber zumindest noch ausgewiesen, wie Andreas Hoffmann als Vorsitzender des Kreissportgerichts Fulda erklärt. Anschließend wurde die Partie nachträglich für Bronnzell gewertet. Der TSV Langenbieber habe nun seinen Einspruch gegen die Wertung „zurückgenommen“, so Hoffmann. Damit steht die Viktoria doch noch im Achtelfinale und spielt dort gegen den Sieger aus dem Spiel Kerzell gegen Borussia Fulda, die am Donnerstagabend gegeneinander antreten. Auf die Helvetia oder die Borussen würde also ein tolles Achtelfinal-Heimspiel warten.

Punktabzug für Aschenberg und eine Unterschriftenfälschung

Auch in der B-Liga Fulda gab es ein Sportgerichts-Urteil: Dem SV Aschenberg United sollen drei Punkte wegen „vorsätzlichem Einsatz von Spielern ohne Spielgenehmigung“ abgezogen werden. Der Verein legte Einspruch ein, der Widerspruch wurde jedoch nun abgewiesen.

Wie Hoffmann weiter erklärt, gab es im Kreis dazu noch einen Fall einer Unterschriftenfälschung: „Ein Mannschaftsverantwortlicher eines Vereines, dessen Namen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt wird, wurde wegen einer Unterschriftenfälschung bei einer Trainerpassschulung zu 200 Euro Geldstrafe und zwei Monaten Platzverbot verurteilt“, schreibt der Vorsitzende. Ein ähnlicher Fall hatte sich auch schon zu Beginn der vergangenen Saison ereignet.