Der Antrag wurde am Montag an die Stadtverordnetenvorsteherin übermittelt und soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 7. September beraten werden. Zuvor beschäftigt sich der Haupt- und Finanzausschuss am 31. August mit dem Antrag.
„Eine Frage, die das Selbstverständnis unserer Stadt und ihr Verhältnis zur eigenen Geschichte berührt, braucht eine breitere Legitimation als eine bloße parlamentarische Mehrheit“, sagt AfD-Fraktionsvorsitzender Pierre Lamely. Die Frage solle aus Sicht der Fraktion nicht von den 59 Stadtverordneten, sondern von den Bürgern entschieden werden.
Lamely sieht hinter der Diskussion um den Straßennamen eine grundsätzliche Frage: „Gilt für einen einmal beschlossenen Straßennamen so etwas wie eine Ewigkeitsgarantie oder wird neu bewertet, wenn sich der Blick auf eine Person im Rückblick ändert?“ Beide Positionen seien vertretbar. Die Entscheidung darüber sei jedoch eine Wertentscheidung über das Selbstverständnis der Stadt.
Die AfD verweist dabei auch auf die frühere Umbenennung der Dr.-Danzebrink-Straße. Der Anstoß dazu war nach Angaben der Fraktion 2015 von außerhalb des Stadtparlaments gekommen. Sieben Jahre später entschied die Stadtverordnetenversammlung über die Umbenennung. Die AfD hatte sich damals für die Beibehaltung des Namens und eine ergänzende Informationstafel ausgesprochen.
„Damals wie heute wurde über den Einzelfall entschieden, ohne den Maßstab zu klären“, sagt Lamely. Das wolle seine Fraktion nun ändern.
Ein Bürgerentscheid hat nach Angaben der AfD die Wirkung eines endgültigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Für die Einleitung eines solchen Vertreterbegehrens ist allerdings eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten erforderlich.
Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Frank Schüssler will den Antrag am 31. August im Haupt- und Finanzausschuss vorstellen und dort für Zustimmung werben. „Über den Weg sollte man sich verständigen können, bevor über das Ziel abgestimmt wird“, sagt Schüssler.
