Lokales FD 31.08.2026

HFA empfiehlt: Johannes-Dyba-Allee soll ihren Namen behalten

Fulda (jah) – Die Johannes-Dyba-Allee soll ihren Namen behalten: Diese Empfehlung hat der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFA) der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung am Montagabend ausgesprochen. Die CDU stimmte geschlossen für den Erhalt des Namens, SPD, Grüne, Volt und FDP/FWG/FGG für die Umbenennung. Die AfD enthielt sich. Eine endgültige Entscheidung ist damit allerdings noch nicht gefallen. Am kommenden Montag beschäftigt sich die Stadtverordnetenversammlung mit dem Thema.

Symbolfoto: Marilena Alt

Foto: Janosch Hensel

Getagt hat der HFA in der Schlosskapelle des Fuldaer Stadtschlosses. Dabei ging es erneut ausführlich um die Frage, ob die nach dem 2000 verstorbenen Bischof Johannes Dyba benannte Straße künftig einen anderen Namen tragen soll. Der ursprüngliche Antrag auf Umbenennung war von der SPD gestellt worden. Er fand im Ausschuss keine Mehrheit: Bei fünf Ja-Stimmen der CDU, fünf Nein-Stimmen von SPD, Grüne, Volt und FDP/FWG/FGG sowie den Enthaltungen der AfD wurde der Antrag abgelehnt.

Patricia Fehrmann (CDU) betonte, ihre Fraktion habe sich intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. Die Debatte müsse aus Sicht der CDU differenziert geführt werden. Über lange Zeit sei der Blick zu stark auf die Kirche und den Umgang mit beschuldigten Geistlichen gerichtet gewesen, während die Menschen, die sexualisierte Gewalt erfahren hätten, zu wenig im Mittelpunkt gestanden hätten. Gleichzeitig müsse zwischen Leitungsverantwortung und dem konkreten Nachweis persönlicher Verantwortung unterschieden werden. Der vorliegende Aufarbeitungsbericht zeige aus Sicht der CDU zwar Verantwortlichkeiten, die über einen längeren Zeitraum zurückreichten. Bei der Entscheidung über den Straßennamen müsse aber auch die historische Verbindung zwischen Stadt und Bistum berücksichtigt werden. „Deshalb wollen wir, dass die Johannes-Dyba-Allee ihren Namen behält“, betonte Fehrmann. Eine Umbenennung sei aus Sicht der CDU kein geeigneter Weg, um dauerhaft an das Geschehene und die Schicksale der Betroffenen zu erinnern. Stattdessen plädiere die Fraktion für einen sichtbaren Erinnerungsort, möglichst in künstlerischer Gestaltung und in enger Abstimmung zwischen Stadt und Kirche. Eine weitere städtische Kommission, wie von der SPD in einem weiteren Antrag gefordert, lehne die CDU ab.

AfD will Bürger entscheiden lassen

Frank Schüssler (AfD) verwies auf die Ergebnisse der Untersuchung. Ein direkter Beweis für eine persönliche Beteiligung oder Kenntnis Dybas liege demnach nicht vor. Gleichzeitig müsse die Frage erlaubt sein, ob der Bischof von bestimmten Vorgängen hätte wissen müssen oder möglicherweise nicht genau hingesehen habe. Letzteres sei allerdings eine Vermutung und dürfe nicht als erwiesene Tatsache dargestellt werden. Schüßler stellte zudem die grundsätzliche Frage, wann einer historischen Persönlichkeit eine Ehrung im öffentlichen Raum entzogen werden solle. Nicht jede umstrittene Person müsse automatisch aus dem Stadtbild verschwinden. Geprägt habe ihn bei seiner Entscheidung auch ein persönliches Gespräch mit einem Mann, der selbst Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sei und lange in der Seelsorge im Bereich des Bistums tätig gewesen war. Dieser habe Schüßler trotz seiner eigenen Erfahrungen erklärt, dass er für den Erhalt des Namens stimmen würde. Auch die positiven Seiten von Dybas Wirken müssten berücksichtigt werden, so dessen Argumentation. Schüßler sprach sich deshalb dafür aus, die Entscheidung nicht einer Kommission zu überlassen. „Das sollten nicht einzelne Personen entscheiden, sondern am besten die 44.000 Bürger, die darüber abstimmen können“, betonte er. Die AfD wolle deshalb ein Bürgerbegehren auf den Weg bringen und die Entscheidung letztlich den Fuldaer Bürgerinnen und Bürgern überlassen. Diese Idee stieß bei den anderen Fraktionen des HFA allerdings nicht auf Zustimmung.

Grüne: „Jesus hätte sich auf die Seite der Verletzten gestellt“

Marie-Louise Puls (Grüne) sprach sich hingegen klar für die Umbenennung aus. Ihre Fraktion habe sich nach Erscheinen des Abschlussberichts „Nur mit Mut“ intensiv mit den Ergebnissen und der Frage auseinandergesetzt, ob Bischöfe, die in der untersuchten Zeit Verantwortung trugen, weiterhin durch Straßennamen geehrt werden sollten. In verschiedenen Gesprächsrunden habe sich die Fraktion unter anderem mit Bischof Michael Gerber und einem Mitglied des Betroffenenbeirats ausgetauscht. „Nach allem, was wir heute wissen, verbietet sich aus unserer Sicht, Bischof Dyba weiterhin mit einem Straßennamen zu ehren“, erklärte Puls. Die Grünen folgten dabei insbesondere der Argumentation des Betroffenenbeirats. Es gehe nicht darum, heutige Maßstäbe auf die Vergangenheit anzuwenden, sondern um die Pflichten, die bereits damals zum Verantwortungsbereich eines Bischofs gehört hätten. Dazu zählten Leitungsverantwortung, die Aufklärung von Missbrauchsfällen und der Schutz Minderjähriger sowie die Pflichten gegenüber den Betroffenen. „Jesus hätte sich auf die Seite der Verletzten gestellt“, hieß es von Seiten des Betroffenenbeirats in einer früheren Sitzung des HFA zum Thema. Nach Einschätzung der Grünen sei der Schutz der Institution Kirche unter Dybas Leitung wichtiger gewesen als der Schutz der Betroffenen. Puls stellte zugleich die Frage, ob es mit der Umbenennung der Dyba-Allee getan sei. Auch das Verhalten weiterer Fuldaer Bischöfe müsse gegebenenfalls untersucht werden. Für zukünftige Straßenbenennungen nach verstorbenen Persönlichkeiten fordern die Grünen zudem einen zeitlichen Abstand von mindestens fünf Jahren zwischen dem Tod und einer möglichen Benennung sowie eine öffentliche Diskussion über solche Ehrungen.

SPD sieht „sehr, sehr viele klare Hinweise“

Jonathan Wulff (SPD) warb ebenfalls für die Umbenennung. Die Diskussion bedeute aus seiner Sicht keine „Zerstörung“, sondern sei eine notwendige Auseinandersetzung mit der Frage, wie eine Stadt mit einem solchen Straßennamen umgehen wolle. Für die Umbenennung sprächen aus seiner Sicht auch die vergleichsweise geringen praktischen Folgen: Es gebe keine Anwohner, die von einer Anschriftsänderung betroffen wären sowie Geschäfte, die dann Visitenkarten oder ähnliches ändern lassen müssten – kurz gesagt: Es würde kein bürokratischer Mehraufwand entstehen. Zudem gehe es nicht um Vorgänge aus einer weit zurückliegenden Vergangenheit. Viele Betroffene lebten noch heute in der Region und würden mit dem Geschehenen konfrontiert. Wulff verwies auf verschiedene im Aufarbeitungsbericht dokumentierte Fälle und darauf, dass es zwar keine eindeutige persönliche Aktennotiz Dybas gebe, daraus aber nicht geschlossen werden könne, dass der damalige Bischof nichts von den Vorgängen gewusst habe. „Solche Notizen, Briefe oder Ähnliches von Herrn Dyba gibt es, anders als von anderen Bischöfen, nicht“, räumte Wulff ein. Aus seiner Sicht gebe es dennoch „sehr, sehr viele klare Hinweise“ darauf, dass Dyba von den Vorgängen gewusst und das Vorgehen gebilligt habe. Entscheidend sei für die SPD aber auch die grundsätzliche Amtsführung: Selbst wenn Dyba tatsächlich nichts gewusst haben sollte, hätte er sich aus Sicht Wulffs nicht ausreichend mit dem Problem des sexuellen Missbrauchs innerhalb des Bistums auseinandergesetzt. Hinzu komme, dass die Straße nicht historisch nach Dyba benannt worden sei, sondern früher Kastanienallee hieß. Bereits das damalige Verfahren zur Umbenennung sei aus Wulffs Sicht fragwürdig gewesen. „Aus meiner Sicht ist die Sache klar“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende. Die SPD werde deshalb an ihrem Antrag festhalten und der Umbenennung zustimmen. Ein Bürgerentscheid, wie von der AfD gefordert, sei hingegen nicht der richtige Weg. Wulff verwies darauf, dass sich die Stadtverordnetenversammlung bereits seit mehr als einem Jahr intensiv mit dem Thema beschäftige und dabei auch Informationen eine Rolle gespielt hätten, die nicht öffentlich gemacht werden könnten. Damit sei es für Bürgerinnen und Bürger schwierig, sich ein umfassendes Bild zu machen.

FDP/FWG/FGG: Verantwortung unabhängig von persönlicher Kenntnis

Michael Grosch (FDP/FWG/FGG) sprach sich ebenfalls für die Umbenennung aus. Zwar lasse sich eine konkrete persönliche Kenntnis Dybas von einzelnen Missbrauchsfällen anhand der vorliegenden Erkenntnisse nicht eindeutig nachweisen. Das bedeute aus seiner Sicht aber nicht, dass der damalige Bischof keine Verantwortung getragen habe. Als Bischof habe Dyba die oberste Verantwortung für die Führung des Bistums und damit auch für den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie den Umgang mit beschuldigten Geistlichen getragen. „Das ist offensichtlich nicht der Fall gewesen“, sagte Grosch mit Blick auf den Schutz der Betroffenen. Für ihn stehe deshalb nicht allein die Frage im Mittelpunkt, ob Dyba von einzelnen Fällen gewusst habe. Entscheidend sei vielmehr seine Verantwortung als Leiter des Bistums. Aus diesem Grund stimmte Grosch für die Umbenennung der Johannes-Dyba-Allee.

Volt spricht von institutionellem Versagen

Auch Volker Elm (Volt) votierte für die Umbenennung. Er bezeichnete die Vorgänge als institutionelles Versagen, das auch als solches benannt werden müsse. Aus Sicht von Volt müsse die Stadt ein Zeichen für die Betroffenen setzen. Dazu gehöre auch die Frage, ob Personen weiterhin durch einen öffentlichen Ort geehrt werden sollten, deren Amtsführung im Zusammenhang mit Missbrauch und dessen Aufarbeitung kritisch bewertet werde. Gleichzeitig warnte Elm davor, die Debatte immer weiter in die Vergangenheit auszudehnen und historische Persönlichkeiten anhand ungeklärter Fragen neu zu bewerten. Für Volt stehe vielmehr im Vordergrund, aus den bekannten Vorgängen Konsequenzen zu ziehen und die Würde und Interessen der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen. 

Damit bleibt die Frage der Johannes-Dyba-Allee zunächst offen. Der HFA empfiehlt zwar den Erhalt des bisherigen Namens. Die endgültige Entscheidung trifft jedoch die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am kommenden Montag. Dann werden die Fraktionen ihre Positionen erneut darlegen und über die Umbenennung abstimmen.

Zwar hauptsächlich, aber nicht ausschließlich wurde im Rahmen der Sitzung über die Umbenennung diskutiert – zuvor standen allerdings noch weitere Punkte auf der Tagesordnung. Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld berichtete zunächst über den Jahresabschluss der Stadt Fulda. Demnach sei das Jahr 2025 für die Stadt Fulda wirtschaftlich ein schwieriges Jahr gewesen, was vor allem mit der Gewerbesteuer zusammenhinge. „Wir haben mit 66 Millionen Euro kalkuliert, aber nur 55 Millionen Euro eingenommen“, erläuterte der OB. Daraus ergebe sich ein Jahresfehlbetrag. In der Ergebnisrechnung ergebe sich ein Defizit von 19.745.146,43 Euro. Die aktuellen Zahlen für das Jahr 2026, mit dem Stand vom 31. Juli, seien im Vergleich zum Vorjahr dafür aber positiver. Vor allem hinsichtlich der Gewerbesteuer sei aktuell damit zu rechnen, dass die tatsächlichen Zahlen die zuvor kalkulierten Werte deutlich übertreffen könnten. „Aber: Das ist natürlich nur eine Momentaufnahme“, betonte Wingenfeld: „Gemessen an den Erwartungen ist das durchaus positiv, gleichwohl befinden wir uns wirtschaftlich nach wie vor in schwierigem Fahrwasser.

Im weiteren Verlauf berichtete Wingenfeld außerdem noch von der Investitionsoffensive des Landes Hessen. Die Stadt habe sich mit der Erweiterung der Cuno-Raabe-Schule sowie der Sanierung des Haupthauses des Klinikums für Fördermittel vom Land beworben, mit einem Gesamtvolumen von 24,7 Millionen Euro. 18,3 Millionen würden demnach auf die Cuno-Raabe-Schule entfallen, 6,4 Millionen auf das Klinikum. „Wir gehen davon aus, dass wir im Dezember mit den finalen Zuteilungsentscheidungen rechnen können“, erläuterte der OB: „Und wir sind zuversichtlich, dass diese beiden Projekte die Kriterien erfüllen.“ Weiterhin informierte Wingenfeld außerdem über das Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“, für das sich die Stadt bewerben will – für diese Bewerbung sei eine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung allerdings Grundvoraussetzung, weshalb das Thema zur Sprache kam. Maximal möglich sei eine Summe von 300.000 Euro, Wingenfeld sprach von 80 bis 90 Prozent des Betrags im Falle der Berücksichtigung der Bewerbung – der HFA stimmte einstimmig für eine Bewerbung. Die Fördermittel würden im Falle der Annahme der Bewerbung beispielsweise für den Ausbau von Grünflächen und Sitzgelegenheiten in der Innenstadt gesteckt werden.