Was die Polizei in Osthessen beobachtet
Die Zahlen des Polizeipräsidiums Osthessen zeichnen ein differenziertes Bild. Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes stellten die Beamten 64 Verstöße gegen das neue Regelwerk fest, von denen 61 aufgeklärt werden konnten. Zusammen mit den Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz summierten sich die Fälle auf 595, wovon 419 aufgeklärt wurden.
Deutlicher noch als die Statistik ist die Einschätzung aus der Praxis. Patrick Bug, stellvertretender Leiter der Pressestelle des Polizeipräsidiums Osthessen, ordnete die Lage gegenüber Medien so ein: Die Neuerungen führten zu einem erheblichen Kontrollaufwand und zu zahlreichen neuen Streitfragen, viele Punkte seien noch nicht abschließend geregelt, teils stehe die höchstrichterliche Rechtsprechung aus. Dass der Aufwand für die osthessische Polizei gestiegen ist, liegt auch an einer praktischen Folge der Gesetzesänderung: Weil Erwachsene bis zu 25 Gramm straffrei mitführen dürfen, ist der gerichtsverwertbare Nachweis von Handel aufwendiger geworden.
Auch auf kommunaler Ebene ist der Mehraufwand spürbar. Fuldas Bürgermeister Dag Wehner verwies in der Stadtverordnetenversammlung auf zahlreiche Schulungen bei Ordnungsamt und Stadtpolizei. Zugleich berichtete er, dass der Konsum im öffentlichen Raum zwar wahrnehmbar sei, entgegen früherer Annahmen aber nur von einer geringen Zahl von Konsumenten ausgehe.
Jugendschutz: Wo das Konsumverbot greift
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist der Kern der polizeilichen Kontrolltätigkeit. Das Gesetz zieht dabei klare räumliche Grenzen. Verboten ist der Konsum:
? in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in deren Sichtweite
? auf Spielplätzen und in öffentlich zugänglichen Sportstätten
? jeweils im Umkreis von 100 Metern ab dem Eingangsbereich
? in gekennzeichneten Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
? in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen
Für Kinder und Jugendliche bleibt Cannabis unabhängig davon vollständig verboten. Wie die Verbotszonen im Stadtgebiet konkret verlaufen, war schon früh Thema, digitale Karten sollten Orientierung schaffen, ersetzen aber keine rechtsverbindliche Auskunft.
Bemerkenswert ist, dass die befürchtete Entwicklung ausgeblieben ist. Nach der Drogenaffinitätsstudie des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit lag die 12-Monats-Prävalenz 2025 bei 7,2 Prozent der männlichen und 4,6 Prozent der weiblichen Jugendlichen; im längerfristigen Vergleich seit 2019 ist der Konsum bei männlichen Jugendlichen sogar zurückgegangen. Auch die subjektive Verfügbarkeit veränderte sich nicht: Der Anteil der 12- bis 17-Jährigen, die meinen, binnen 24 Stunden sehr leicht an Cannabis zu kommen, blieb unverändert niedrig.
Das entlastet die Präventionsarbeit allerdings nicht. Rund 10,7 Prozent der konsumierenden Jugendlichen wiesen 2025 Anzeichen eines problematischen Konsums auf einen Wert, der sich gegenüber 2023 nicht verändert hat und für die Fachstellen der eigentliche Ansatzpunkt bleibt.
Cannabis Rezept: Wo der medizinische Weg anders funktioniert
Von alldem rechtlich getrennt ist die medizinische Anwendung. Medizinisches Cannabis ist seit April 2024 kein Betäubungsmittel mehr, sondern ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das eine ärztliche Indikation voraussetzt, etwa bei chronischen Schmerzen, Multipler Sklerose oder Spastiken. Ein Cannabis Rezept wird nach Anamnese und Prüfung der Vorbehandlungen ausgestellt und in einer Apotheke eingelöst; ein wachsender Teil dieser Verordnungen läuft inzwischen über telemedizinische Strukturen, in denen die medizinische Aufklärung Teil des Verfahrens ist.
Für die Frage des Jugendschutzes ist dabei ein Punkt entscheidend: Die Verschreibungspflicht wirkt als Altersschranke. Wo im illegalen Straßenhandel niemand nach dem Ausweis fragt, ist die Abgabe im regulierten Weg an Rezept, Identitätsprüfung und Dokumentation gebunden.
Ein zweiter Unterschied betrifft die Produktsicherheit:
Kriterium | Straßenprodukt | Apothekenware |
Wirkstoffgehalt | Unbekannt, schwankend | Deklariert, laborgeprüft |
Verunreinigungen | Streckmittel, Pestizide, Schimmel möglich | Systematisch ausgeschlossen |
Herkunft | Nicht nachvollziehbar | Chargendokumentiert |
Altersprüfung | Keine | Verschreibungspflicht |
Ob dieser Weg in der jetzigen Form bestehen bleibt, ist offen: Das Bundesgesundheitsministerium prüft Einschränkungen bei Fernverordnung und Versandhandel, unter anderem verpflichtende persönliche Erstkontakte.
Für die Region ergibt sich ein zwiespältiges Bild. Die Polizei sieht ihren Aufwand gewachsen und Rechtsfragen ungeklärt, während sich die Sorge vor einem sprunghaften Anstieg des Jugendkonsums empirisch nicht bestätigt hat. Hessens Innenminister Roman Poseck verwies auf einen Rückgang der Fallzahlen bei Rauschgiftdelikten, hält dies allein aber nicht für ausreichend zur Rechtfertigung der Reform.
Die bundesweite Evaluation läuft noch bis 2028; zwei Zwischenberichte liegen vor. Bis dahin bleibt die Arbeitsteilung, wie sie sich in Osthessen abzeichnet: Kontrollen und Prävention sichern den öffentlichen Raum, insbesondere im Umfeld von Schulen. Die medizinische Versorgung folgt einer eigenen, ärztlich verantworteten Logik. Beide Bereiche berühren sich dort, wo Nachfrage entweder in kontrollierte Strukturen fließt, oder eben nicht.
Quellen:
? Gelbe Liste / BIÖG-Drogenaffinitätsstudie: Cannabis-Konsum von Jugendlichen trotz Teillegalisierung nicht gestiegen – www.gelbe-liste.de/politik-verbaende/cannabis-konsum-jugendliche-teillegalisierung-biog-studie
? Datenportal des Bundesdrogenbeauftragten: Cannabis – Kennzahlen und Evaluation – datenportal.bundesdrogenbeauftragter.de/cannabis
? Ein Jahr Cannabis-Entkriminalisierung: Aufwand für Polizei gestiegen – www.osthessen-zeitung.de/einzelansicht/news/2025/april/ein-jahr-cannabis-entkriminalisierung-aufwand-fuer-polizei-gestiegen.html
