Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit von September 2023 bis Februar 2025 eine Proberichterin mehrfach in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt zu haben und zugleich die Proberichterin durch Drohung zu einer Duldung oder Unterlassung genötigt zu haben, wobei er dabei seine Stellung als Amtsträger missbraucht haben soll, sowie eine sexuelle Handlung an der Proberichterin vorgenommen zu haben, wobei er die Geschädigte zur Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt haben soll. Die Hauptverhandlung beginnt am Dienstag, den 9. Juni um 9.30 Uhr in Saal I des Landgerichts Fulda. Es sind bisher sieben Fortsetzungstermine bis zum 25. Juni anberaumt worden.
