Zunächst schilderte eine 54-jährige Kriminalhauptkommissarin ihre Aufgaben während der Ermittlungen. Eine ihrer ersten Tätigkeiten sei die Befragung der Tochter des verschwundenen Ehepaares gewesen. Anschließend sei die Beamtin zwischen zwei und drei Uhr morgens mit einer Kollegin zum Haus des Angeklagten in Gerstungen (Thüringen) gefahren. Dort erfuhren sie von einem Nachbarn, dass der Angeklagte bereits vor einigen Jahren nach Herda (Werra-Suhl-Tal) umgezogen sei und sich nur gelegentlich vor Ort aufhalte, „um Briefe oder Post abzuholen“, berichtete die 54-jährige Zeugin. In der Wohnung in Herda fanden die beiden Beamtinnen den Angeklagten dann vor. Während der Befragung im Zeitraum zwischen drei und vier Uhr soll der 51-Jährige geschildert haben, dass er zwischen 21 und 22 Uhr abends für Baumaßnahmen bei dem verschwundenen Ehepaar gewesen sei. „Er sagte uns, dass er Fenster ausgemessen hat, und zeigte uns auch seine Notizen“, so die Beamtin. Im Anschluss soll der Angeklagte seine Schwester und einen Bekannten von einer unbekannten Örtlichkeit abgeholt und schließlich nach Hause gefahren haben. Als er sein Handy nicht mehr finden konnte, fuhr der 51-Jährige noch einmal zurück nach Richelsdorf, um auf dem bekannten Parkplatz nachzusehen. Dabei sei er schließlich geblitzt worden. Nachdem er sein Mobiltelefon allerdings nicht finden konnte, machte er sich wieder auf den Heimweg. Zu Hause fand er sein Handy und legte sich schlafen, da am nächsten Tag ein Kindergeburtstag des Sohnes seiner Lebensgefährtin stattfand.
Für die Beamtin habe der Angeklagte während der Befragung einen ruhigen Eindruck gemacht. So konnte sie sich nicht vorstellen, dass er die beiden Opfer getötet und anschließend in einem nahegelegenen Waldstück abgelegt habe. Bis zu diesem Zeitpunkt sei den Ermittlern auch nur bewusst gewesen, dass das Ehepaar verschwunden sei. Nach der Befragung fragte der Angeklagte nach dem Sohn des Ehepaares, was die Zeugin etwas stutzig werden ließ. „Es war schon etwas emotionslos. Ich dachte mir, dass man so etwas doch als Erstes fragt, wenn man mitbekommt, dass die Eltern vermisst werden“, erläuterte die Beamtin. Am nächsten Dienstag erfuhr die 54-Jährige, dass die Leichen des verschwundenen Ehepaars gefunden wurden. Daraufhin durchsuchte die Beamtin mit einigen Kolleginnen und Spürhunden das Haus des Angeklagten in Herda. Dort fanden sie zunächst den Schlüssel zur Wohnung des getöteten Ehepaars in Richelsdorf in einem Einwegglas, das zuvor als Aschenbecher benutzt wurde. Zudem verhielten sich die Spürhunde bei der Wäsche in der Waschmaschine auffällig, allerdings wurde nichts Verdächtiges gefunden. Im weiteren Ermittlungsverfahren leitete die Beamtin einige Befragungen, unter anderem mit der Schwester und der Lebensgefährtin des Angeklagten sowie mit einigen Nachbarn und Hinweisgebern aus der Bevölkerung. So wollte der 51-Jährige seiner Partnerin ein Auto schenken. Das Nummernschild habe er ihr vor seiner Verhaftung bereits überreicht, jedoch ohne Schlüssel. Danach habe sich die Lebensgefährtin auch nach der Befragung bei der Beamtin erkundigt. „Sie fragte mich, ob ich wüsste, wo ein Auto für sie steht. Aber ich dachte mir, dass es wohl keins gibt“, sagte sie.
Im Anschluss wurde ein weiterer Zeuge befragt, ein 39-jähriger Kriminalhauptkommissar. Er fasste die Erstermittlungen vom Bekanntwerden des Verschwindens des Ehepaares bis hin zum Erlass des Haftbefehls gegen den Angeklagten zusammen. Während einer Tatortbegehung sei im Schlafzimmerschrank eine Flasche voll mit Kleingeld gefunden worden. Laut den Erinnerungen des Zeugen sei diese gut sichtbar gewesen, festlegen wollte er sich allerdings nicht. Im Auto des Angeklagten sei kein Bargeld gefunden worden. Verteidiger Christian Celsen betonte, dass in dem Auto noch ein Geldbetrag in Höhe von 2100 Euro in einem Briefumschlag aufbewahrt werde. Um dies zu belegen, ließ er einen Brief der Schwester des Angeklagten verlesen, den sie am 3. März dieses Jahres verfasst und dem 51-Jährigen in der Haft zugestellt hatte. Dabei habe sich die Schwester auf das Bargeld im Auto bezogen. Über diese Kenntnis zeigten sich die Verfahrensbeteiligten überrascht. Darüber hinaus konnte der Beamte die Existenz eines zweiten E-Bikes dementieren. Ein Video einer Nachbarin zeigte die getötete Frau auf demselben E-Bike durch das Dorf fahren, welches auch am Haus in Richelsdorf entdeckt wurde: „Am Tatort gab es nur ein E-Bike“, betonte der Kriminalhauptkommissar.
Zudem stand die These im Raum, ob der Sohn des getöteten Ehepaares bei den Nachbarn angerufen habe. Dabei stellte sich allerdings schnell heraus, dass er über die Sprechanlage gesprochen hatte. „Sie war auf das Telefon geschaltet“, erläuterte der Beamte. Eine weitere Ungewissheit habe ein Koffer im Schlafzimmer des Ehepaares aufgeworfen. Wie der Schwiegersohn bestätigen konnte, handele es sich dabei um eine Art Notfalltasche für stationäre Aufenthalte der Frau oder des behinderten Sohnes. Zwei weitere Zeuginnen sagten über den Kindergeburtstag Ende Juni 2025 aus. Dabei sei ihnen nichts Ungewöhnliches an dem Angeklagten aufgefallen. Er habe lediglich etwas müde gewirkt.
