Denn für viele Menschen gehört es zu den schwersten Fragen im Leben, sich zu entscheiden, wie sie behandelt werden möchten in Zeiten schwerer, unwiderruflicher oder gar todbringender Erkrankungen. Jeder Mensch – gleich welchen Alters – kann unfall- oder krankheitsbedingt in eine Situation kommen, in der man selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Damit im Anwendungsfall der in der Patientenverfügung beschriebene Wille umgesetzt wird, ist es ratsam, sich von einer Person des Vertrauens vertreten zu lassen. Dafür bedarf es der Bevollmächtigung der Vertrauensperson in einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Diese Verfügungen müssen schriftlich festhalten werden. Weitere Informationen und Anmeldung gibt es unter Telefon 0162/4732585 oder per E-Mail an hospizdienst.schluechtern@malteser.org.
