„Ich wollte das sie lebt. Ich habe auf sie gewartet“, schilderte die 35-jährige Frau unter Tränen. Um Licht ins Dunkle zu bringen, gab die Angeklagte eine Einlassung ab. Dabei bestätigte sie, dass ihre Aussage bei der polizeilichen und richterlichen Zeugenvernehmung „ein Märchen“, gewesen sei. Der Grund dafür ist klar: Ihr Lebensgefährte habe zu keinem Zeitpunkt gemerkt, dass die Frau schwanger gewesen war. Da die Angeklagte davon ausgehe, dass ihr die Geschichte des vernachlässigten Partners niemand abkaufen würde, erfand sie ein Märchen. „Keiner glaubt, dass ein Mann, mit dem man zwölf Jahre zusammen ist, nicht merkt, dass seine Frau schwanger ist“, erklärte die Angeklagte unter Tränen. Daher habe sie sich einen Zeitpunkt ausgesucht, in dem ihr Lebensgefährte nicht zu Hause gewesen sei und baute darum ihre Geschichte.
Bei der Einlassung schilderte die 35-Jährige, was sich tatsächlich zugetragen haben soll. So habe sie Ende 2021 gemerkt, dass sie mit dem dritten Kind schwanger sei. Diese Schwangerschaft verheimlichte die Frau ihrem Lebensgefährten. „Ich wusste, wie er auf ein weiteres Kind reagierte“, erklärte sie. Auch ihren Freunden und Familienangehörigen erzählte sie nichts von einem dritten Kind. Im Zeitraum von Juli bis August 2022 bekam die Frau immer wieder große Schmerzen und verließ an einem Abend gegen 19 Uhr unter dem Vorwand zur Arbeit zu gehen die Wohnung. In einem Park in der Nähe rief sie ein Taxi und fuhr mit diesem in die Hersfelder Innenstadt, um dort eine öffentliche Toilette aufzusuchen. Diese habe sie schließlich gefunden und brachte dort ihre dritte Tochter zur Welt. „Ich wusste nicht, was ich tun sollte, und hatte Angst, dass er mich rauswerfen wird“, sagte die Angeklagte. Nachdem sich die 35-Jährige beruhigte, nahm sie ihre neugeborene Tochter auf den Arm und bemerkte, dass sie weder atmete noch weinte. „Ich habe mein Finger in ihre Hand gedrückt und sie gefragt, wieso sie nicht weint“, berichtete sie unter Tränen. Bei einem Moment dachte die Angeklagte, dass sie gemeinsam mit ihrer Tochter auf der öffentlichen Toilette sterben würde. Nachdem das Baby sich immer noch nicht rührte, wickelte sie den Leichnam in das rote Tuch und packte sie in einen Gefrierbeutel. Im Anschluss machte sie sich auf den Weg nach Hause. Dabei schlich sie sich durch die Seitentüre in der Garage ins Haus, verschwand direkt im Keller und verstaute den Leichnam anschließend in der Tiefkühltruhe. „Es gab keinen Grund, sie zu töten. Hätte ich es tun wollen, hätte ich sie nicht so viele Jahre zu Hause gehabt“, erklärte die Angeklagte. Die genaue Todesursache kann sie sich nicht erklären. Ebenso woher die Schläge auf den Schädel des Säuglings kommen könnten. „Ich verstehe den Schlag nicht. Ich dachte sie sei erstickt“, schilderte sie. Während der Schwangerschaft nahm die 35-jährige keine Drogen und trank nur in der Anwesenheit des Lebensgefährten Alkohol. Dabei habe sie nur daran genippt. „Wenn ich etwas getrunken habe, habe ich es direkt auf der Toilette ausgespuckt“, so die 35-Jährige. Bei ihrem Umzug von Hersfeld nach Heringen füllte die 35-Jährige die Tiefkühltruhe mit Decken aus, damit der Leichnam nicht gegen die Innenwände knallte. Auch den Deckel klebte sie zu. „Ich hatte große Angst gehabt, dass ihn jemand entdeckt“, gab sie zu. Am weiteren Verhandlungstag wurden noch einige Zeugen vernommen.
