Lokales FD 03.09.2025

Nachnamen ändern jetzt leichter – Erste Anpassungen in Osthessen

Osthessen (fp) – Die Bundesregierung hat im Mai das Ehe- und Kindschaft-Namensrecht reformiert. Damit ist es nun deutlich leichter, den Nachnamen nach einer Eheschließung oder auch nach der Geburt zu ändern. So können nun Kinder einfacher den Namen eines anderen Elternteils annehmen - oder Ehepartner noch einen anderen Nachnamen. In der Region Fulda würden die Möglichkeiten bereits genutzt, auch wenn es großflächig noch keinen Trend gebe.

Symbolfoto: pixabay

Grundlegend könne das Standesamt Fulda eine gestiegene Anzahl an Beratungsanfragen verzeichnen, erklärt Monika Kowoll-Ferger, Pressesprecherin der Stadt Fulda. So seien beispielsweise im Bereich Eheschließungen 1. Mai bis 31. Juli 2024 27 Fälle und 49 im gleichen Zeitraum 2025 dokumentiert worden. Im Bereich Geburten gab es 127 Fälle (2024) und 267 Fälle im gleichen Zeitraum ein Jahr später.

Es könne festgestellt worden, dass im Bereich der Angleichungserklärungen wie etwa bei Einbürgerungen im genannten Zeitraum neun Fälle und im Jahr darauf 19 Fälle verzeichnet wurden. Diese Zahlen seien allerdings mit Vorsicht zu behandeln, da sie bereits vor der Regelung jährlich schwankten, so Kowoll-Ferger. Zusätzlich sei in der Statistik nicht erfasst, inwiefern die Anträge durch die neue Regelung beeinflusst oder gar ausgelöst wurden. Ein richtiger Trend lasse sich also nicht wirklich ablesen.

Ähnlich sieht es auch in Künzell aus. Dort seien seit dem 1. Mai insgesamt zehn Erklärungen in den verschiedensten Bereichen des neuen Namensrechtes erfolgt, berichtet Bürgermeister Timo Zentgraf: „Dabei ist nur einmal ein Doppelname bei beiden Ehepartnern gewünscht worden.“ Die Gründe seien bei allen Anträgen allerdings nicht weiter hinterfragt worden, räumt der Rathauschef ein.

Beim Standesamt Hessisches Kegelspiel wurde bisher eine Doppelnamens-Änderung nach der Eheschließung eingebracht, so Victoria Weber, Pressesprecherin der Stadt Hünfeld. In Petersberg hingegen habe es bisher keine Namensänderungen gegeben, gibt Pressesprecher Sebastian Kircher an.

Durch die Reform des deutschen Ehe- und Kindschaftsnamensrechts wurden zum 1. Mai hat neue Möglichkeiten für viele Menschen in der Bundesrepublik geschaffen, die vorher noch nicht ihren Namen ändern konnten. Darunter sind beispielsweise Kinder mit geschiedenen Eltern oder Kinder, bei denen ein Elternteil verstorben ist. Aber auch Menschen, die nach der Hochzeit den einen Doppel-Namen, den Namen ihres Partners oder den eigenen Namen wieder annehmen möchten. Bisher war die Änderung nur zu gewissen Zeitpunkten, wie direkt nach der Geburt oder der Hochzeit, sowie zu gewissen Sonderkonditionen möglich und meist mühselig für die Betroffenen. Außerdem können Ehepartner nun einen Doppelnamen zum Ehenamen bestimmen und Kinder, deren Eltern selbst keinen Doppelnamen tragen, können einen solchen annehmen. (Beispiel: Mutter: Müller, Vater: Bauer, Kind Müller-Bauer).

Selbst im Falle eines Stiefkindes kann der Nachname noch nachträglich angepasst und freier gewählt werden, der Zwang des Namenswechsels nach der Erwachsenenadoption entfällt künftig auch. Das Gesetz sieht sogar Namensänderungen bei sehr spezifischen Fällen, wie der geschlechtsangleichenden Tradition.