Lokales FD 12.09.2025

Einbruchsserie – Staatsanwaltschaft fordert knapp fünf Jahre Haft

Fulda (jk) – Eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten fordert die Staatsanwaltschaft für einen 28-Jährigen, der – teils als Mitglied einer Bande – im Zeitraum von Ende November bis Mitte Dezember 2024 an mehreren Einbruchsdiebstählen beteiligt gewesen sein soll. Die Verteidigung plädierte bei dem Termin am Landgericht Fulda am Donnerstag auf ein niedrigeres Strafmaß, ohne eine konkrete Dauer zu nennen. Bei insgesamt 14 Wohnungseinbrüchen sollen der Angeklagte und die gesondert verfolgten weiteren Tatverdächtigen Diebesgut im Wert von 329.000 Euro erbeutet haben.

Fotos: Justin Klenner.

Dem Angeklagten werden von der Staatsanwaltschaft acht der 14 Wohnungseinbrüche in Fulda, Eichenzell sowie Künzell zur Last gelegt. In den ersten drei Fällen soll der Angeklagte zusammen mit einem Komplizen eingestiegen sein und das Diebesgut im Gegenzug für eine Entlohnung an eine dritte Person übergeben haben. Der Ablauf sei bei allen Taten der gleiche gewesen. Zunächst hätte der Angeklagte sein Mobiltelefon ausgeschaltet oder in den Flugmodus versetzt. Anschließend habe er jeweils versucht, ein Fenster oder eine Tür mit einem Schraubendreher aufzuhebeln beziehungsweise eine Glasscheibe aufzubrechen, um auf diesem Wege in die Häuser und Wohnungen zu gelangen. Bei den weiteren Fällen, die dem Angeklagten zur Last gelegt werden, soll er allein vorgegangen sein, in einem Fall soll es beim Einbruchsversuch geblieben sein. Zugute hielt die Staatsanwaltschaft dem 28-Jährigen sein Geständnis, dass er Reue gezeigt und sich bei den Geschädigten entschuldigt habe. Auf der anderen Seite stünden die Zahl der innerhalb eines kurzen Zeitraums verübten Taten und der Schaden, den die Taten bei den Betroffenen auch psychisch hinterlassen hätten. Bei seinen Taten habe der 28-Jährige Bargeld, Schmuck und Wertpapiere im Wert von 77.000 Euro erbeutet – dieses Geld soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft von ihm eingezogen werden – und einen Sachschaden in Höhe von 31.222 Euro hinterlassen.

Verteidiger Karsten Aßmann sprach in seinem Plädoyer über die Lebens- und Leidensgeschichte seines Mandanten. Dieser sei schon viel in der Welt rumgekommen und spreche daher einige Sprachen. Während den Vorbesprechungen habe der Angeklagte seinem Anwalt immer wieder gesagt, dass er den Prozess schnell hinter sich bringen wolle. „Ich werde die Strafe bekommen, die ich verdiene“, zitierte Aßmann seinen Mandanten. Im Prozess habe sich der Angeklagte geständig gezeigt und viele seiner Taten eingeräumt. „Er war selbst bei den Taten, wo er nicht dabei war, geständig“, hob Aßmann hervor. Dass es sich um Bandendiebstahl handele, wies der Verteidiger zurück – die anderen beiden Männer seien Verwandtschaft und keine Komplizen. Auch den Vorwurf des professionellen Handels sah er nicht: „Mann mit Schraubenzieher fährt durch die Gegend. Er schaut, wo Licht brennt und wo nicht und bricht dann ein.“ Zudem sei es zum Teil lediglich beim Versuch geblieben, „was nicht auf einen Profi hindeutet“, so Aßmann. Auch den Vorwurf der Beihilfe in bei einer Tat, nur weil sich das Mobiltelefon seines Mandanten in einer Funkzelle in der Nähe eines Tatorts eingewählt habe, sah der Verteidiger nicht. Auch Aßmann bezog das Geständnis und die Reue des 28-Jährigen mit ein. Ein konkretes Strafmaß nannte er am Ende nicht, sprach sich aber dafür aus, unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten vier Jahren und zehn Monaten zu bleiben.

In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 28-Jährige nochmal. Das Urteil soll am kommenden Dienstag um 14 Uhr verkündet werden.