„Der Angeklagten wird Totschlag zur Last gelegt. Dies wird durch die Beweisaufnahme bestätigt“, so Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban in ihrem Plädoyer. Im Laufe der vergangenen Verhandlungstage hatte die Angeklagte ihre Version der Geschehnisse immer wieder geändert, die Staatsanwaltschaft hält die zuletzt geschilderte Variante, in der die Angeklagte das Baby zwischen Juni und August 2022 auf einer öffentlichen Toilette in Bad Hersfeld zur Welt gebracht haben soll, für am wahrscheinlichsten. Demnach habe die Angeklagte seit Monaten von der Schwangerschaft gewusst, diese aus Angst vor der Reaktion des Kindsvaters und Bekannten jedoch verheimlicht. In der öffentlichen Toilette habe sie dann ein „lebensfähiges, ausgereiftes Mädchen“ zur Welt gebracht, so die Staatsanwaltschaft. Unmittelbar nach der Geburt habe sie das Neugeborene dann mit einem stumpfen Gegenstand erschlagen oder gegen die Wand geworfen, das habe die Obduktion des Leichnams bestätigt. Im Anschluss habe die Angeklagte das Baby in ein rotes Tuch eingewickelt, in eine Plastiktüte gepackt und den Boden mit einer mitgebrachten Hose gewischt, ehe sie mit dem getöteten Säugling nachhause gelaufen sein soll. Im Keller des Wohnhauses habe die 35-Jährige die Tüte mit dem Baby schließlich in der Tiefkühltruhe verstaut. Laut der Staatsanwaltschaft sei der Angeklagten bewusst gewesen, dass das Kind voll lebensfähig war. „Es hat für maximal 30 Minuten gelebt, womöglich auch kürzer“, so Oberstaatsanwältin Seban. Die ständigen, sich widersprechenden Schilderungen der Geschehnisse seien „Schutzbehauptungen“ der Angeklagten, so die Staatsanwaltschaft: „Sie war voll schuldfähig“, betonte Seban zum Abschluss ihres Plädoyers und beantragte im Anschluss eine zwölfjährige Freiheitsstrafe.
Jochen Kreissl, Verteidiger der Angeklagten, plädierte stattdessen auf Freispruch, hilfsweise auf fahrlässige Tötung mit einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe. Kreissl beschrieb den Tod des Neugeborenen als „Unfall“. So habe die Angeklagte das Kind in der öffentlichen Toilette in Bad Hersfeld zur Welt gebracht. Bei der Geburt der Plazenta sei es aber durchaus möglich, dass sie mit dem Fuß auf den Kopf getreten sei, wodurch sich die Verletzungen, die zum Tod geführt haben, erklären ließen. „Es passt zum Tathergang. Wir können aber nur mutmaßen, was genau passiert ist“, so Kreissl. Auch ob die Angeklagte währenddessen bei Bewusstsein war oder dieses verloren habe, konnte nicht festgestellt werden. In seinem Plädoyer ging er nochmal genauer auf das Privatleben der 35-jährigen ein, insbesondere auf die Beziehung zu ihrem Freund und Vater der Kinder. „Sie ist gezeichnet als Dienstmädchen, als Sklavin. Was muss passieren, das Dritte sowas über einen denken“, sagte Kreissl. In den ersten Sitzungen mit der Angeklagten sei es ihm schwer gefallen, Vertrauen zu ihr aufzubauen. „Ich habe eine ängstliche und verstörte Frau kennengelernt“, erinnerte sich der Verteidiger. Bereits die Schwangerschaft ihrer zweiten Tochter verheimlichte die Angeklagte für sieben Monate – aus Angst vor ihrem Freund. So verheimlichte sie ihrem Bekanntenkreis auch die dritte Schwangerschaft. Auch der Verteidiger verstehe die Beweggründe der 35-jährigen nicht, mit dem Taxi zur öffentlichen Toilette statt ins Krankenhaus oder nachhause zu fahren, sagte aber: „Ich nehme mir nicht heraus zu entscheiden, wo eine Mutter ihr Kind bekommt.“ Aus diesem Grund halte er einen Freispruch im Bezug auf den Totschlag für angemessen und plädierte daher auf fährlässige Tötung. Sollte die Kammer dem nicht nachkommen, forderte er eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Schlusswort hatte die Angeklagte selbst. „Ich habe das Kind wirklich nicht getötet. Ich vermisse meine Töchter – und ich vermisse mein kleines Engelchen“, sagte sie unter Tränen.
