Beim letzten Verhandlungstag Anfang September revidierte die Angeklagte, teils unter Tränen, ihre zuvor bei der polizeilichen und richterlichen Zeugenvernehmung getätigten Aussagen: Demnach habe sie ihre Schwangerschaft Ende 2021 bemerkt, aus Angst vor dessen Reaktion vor ihrem Ehemann verheimlicht und das Kind schließlich auf einer öffentlichen Toilette in der Bad Hersfelder Innenstadt zur Welt gebracht. Das Neugeborene habe sich anschließend nicht gerührt, infolgedessen habe sie das Kind in ein rotes Tuch gewickelt und in einer Tüte verstaut, bevor sie es, zurück in ihrer Wohnung, in der Tiefkühltruhe verstaute.
Am Donnerstag wurden vor dem Landgericht zunächst mehrere Zeugen vernommen, darunter auch ein Heringer Frauenarzt, bei dem sich die Angeklagte am 28. Mai 2024 einmalig in Behandlung befand. Der Zeuge gab an, zum Untersuchungszeitpunkt keine Hinweise auf eine Schwangerschaft festgestellt zu haben und schloss auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft ebenso aus, dass die Angeklagte zum Zeitpunkt der Osterferien 2024 schwanger gewesen sein könnte. Dies wäre bei der Untersuchung aufgefallen.
Im Anschluss an den Heringer Frauenarzt kam es zur Vernehmung einer 53-jährigen Kriminalhauptkommissarin, die an den sich an die Tat anschließenden Ermittlungen direkt beteiligt war - und auch bei der Obduktion des Neugeborenen vor Ort gewesen ist. Am Leichnam seien dabei äußerlich keine Verletzungen erkennbar gewesen, auch die inneren Organe hätten keine Auffälligkeiten aufgewiesen. Der mit dem Fall beauftragte Rechtsmediziner hätte infolge von durchgeführten Tests außerdem feststellen können, dass das Kind nach der Geburt zweifelsfrei gelebt habe, so die Zeugin. Nach dem Öffnen der Schädeldecke des Kindes sei dann aufgefallen, dass diese an einer Stelle eingedrückt gewesen sei und entsprechend eine Verletzung vorgelegen habe. Infolge der Ermittlungen habe die Kriminalhauptkommissarin außerdem die öffentliche Toilette besichtigt, in der die Angeklagte das Kind eigenen Angaben zufolge zur Welt gebracht habe. Nach der polizeilichen Vernehmung der damals zuständigen Reinigungsfachkraft habe diese deutlich gemacht, dass ihr dort zu keinem Zeitpunkt eine Blutlache oder Ähnliches aufgefallen sei. Aufgrund der starken Verschmutzung der Toilette habe sie die Örtlichkeit allerdings auch zwei Mal täglich mit starken, chemischen Reinigern gesäubert. Laut der Kriminalhauptkommissarin, die sich diesbezüglich bei fachkundigen Kollegen vom Landeskriminalamt rückversichert habe, seien Blutrückstände oder Ähnliches nach einer solchen Reinigung nicht mehr nachweisbar.
Im Laufe der Verhandlung wurden außerdem noch weitere Zeugenvernehmungen durchgeführt. Ein ebenfalls mit den Ermittlungen betrauter Polizeibeamter bestätigte im Zuge dessen noch einmal, dass aufgrund von DNA-Spuren an der Tüte, in welcher das Kind in der Tiefkühltruhe gefunden wurde, die Mutter- und Vaterschaft des Neugeborenen zweifelsfrei geklärt werden konnte und es sich dabei um die Angeklagte sowie deren damaligen Lebensgefährten handele. Darüber hinaus könne anhand der durchgeführten Befragungen nicht zeitlich genau bestimmt werden, wann die Angeklagte schwanger gewesen sei. Lediglich anhand von Produktions- und Auslieferungszeitraum der Plastiktüte lasse sich die Zeitspanne eingrenzen, nach Angaben des Herstellers sei die Tüte im Oktober 2021 produziert und dann vermutlich im ersten Quartal 2022 an die Märkte ausgeliefert worden sein, so der Zeuge. Auch bei den Befragungen der verschiedenen Arbeitgeber der Angeklagten hätte es keine Hinweise auf eine Schwangerschaft gegeben.
