Instagram will jugendlichen Nutzerinnen und Nutzern nur noch Inhalte ausspielen, die nach den PG-13 (Parental Guidance) Vorgaben konform sind, das geht aus mehreren Medienberichten hervor. Eine vergleichbare Regelung ist die deutsche FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) für Kinder bis 12 Jahre. Beiträge, in denen Drogenkonsum gezeigt oder realistische Gewalt dargestellt wird, sollen dann künftig nicht mehr auf den Bildschirmen der Kinder unter zwölf Jahren auftauchen. Für „Teenager“ zwischen 13 und 17 Jahren hat Instagram bereits spezielle Teen-Konten geschaffen, die eine Nutzung unter strengeren Vorlagen erlaubt. Dazu zählt etwa, dass die Konten der 13- bis 15-Jährigen automatisch auf „privat“ eingestellt werden.
Schulamt Fulda unterstützt Entwicklung von Medienkompetenz
Jugendschutz und Medienkompetenz für Social Media ist ein wichtiges Thema beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Fulda. Der Einfluss der intensiven Nutzung von Social Media auf das emotionale und soziale Wohlbefinden sei keinesfalls zu unterschätzen, erklärt Amtsleiterin Marion VanCuylenburg. „Tatsache ist auch, dass Kinder und Jugendliche immer mehr Zeit in den sozialen Netzwerken verbringen.“ Die Nutzung sozialer Medien sei inzwischen für viele Menschen Alltag: „Problematisch wird es immer dann, wenn die Schwelle zu einem suchtartigen und somit für die eigene Entwicklung riskanten Verhalten überschritten und zur psychischen Belastung wird.“ Sie hebt zu der Fragestellung, ab wann und wie viel Zeit junge Menschen in den sozialen Medien verbringen, das Elternhaus als Faktor hervor: „Ein erheblicher Teil der Social Media-Nutzung durch Kinder und Jugendliche findet im privaten Umfeld und nicht während der Schulzeit statt.“
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen hat zum Schutz der Kinder und Jugendlichen für die hessischen Schulen mit Beginn des aktuellen Schuljahres die Verwendung von mobilen und digitalen Endgeräten untersagt, teilt VanCuylenburg mit. Hierdurch soll die Ablenkung und Suchtgefährdung während der Unterrichtszeit reguliert und wieder mehr der Fokus auf Konzentration, soziales Miteinander und seelische Gesundheit im Schulalltag gerichtet werden. „Damit werden Kinder und Jugendliche vor einer ausufernden Smartphone-Nutzung mit teilweise verstörenden Inhalten auf Social Media konsequent geschützt, die sich ansonsten negativ auf die psychische Gesundheit auswirken würde“, erläutert sie. Hinzu komme die Vermittlung von Medienkompetenz an den Schulen, welche als grundlegender Bestandteil der Bildungsziele ausgeweitet werde.
Mit einer Handreichung zum Jugendmedienschutz habe das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen bereits 2017 auf die Entwicklung einer immer stärker digitalisierten Gesellschaft reagiert, berichtet die Amtsleiterin. Auch die Problematik einer suchtgefährdenden Nutzung sei adressiert worden. „Neben dem Elternhaus kommt den Lehrkräften hierbei eine wichtige Rolle zu, da die digitale Kommunikation zwischen den Schülerinnen und Schülern einen Einfluss auf die soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen hat und das soziale Klima an der Schule direkt beeinflusst“, gibt sie an.
Zu der Thematik gebe es verschiedene Ansprechpersonen im Landkreis Fulda, erklärt VanCuylenburg. Dazu zählen neben Klassen- und Vertrauenslehrkräften auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulsozialarbeit oder die Schulleitung. Darüber hinaus stehe in jedem Staatlichen Schulamt eine Ansprechperson für den Jugendmedienschutz zur Verfügung. „Außerdem verfügt jedes Staatliche Schulamt über Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, die für Beratungszwecke angefordert werden können“, führt sie weiter aus. In der Region arbeite das Staatliche Schulamt ebenfalls sehr eng im Rahmen einer Medienschutz-Steuergruppe mit dem Polizeipräsidium Osthessen zusammen: „Wir unterstützen unsere Schulen mit einem digitalen Werkzeugkoffer, in dem Präsentationen für Elternabende, didaktisch aufbereitete Materialien für den Unterricht sowie Programme für den pädagogischen Umgang im Bereich Medienschutz zu finden sind.“ Maßstab des schulischen Handels sei immer die schulgesetzliche Vorgabe, wonach die Schule zur Wohlfahrt der Schülerinnen und Schüler und zum Schutz ihrer seelischen und körperlichen Unversehrtheit, geistigen Freiheit und Entfaltungsmöglichkeit verpflichtet ist.
