Die Ermittlungen richten sich gegen fünf Polizeibeamtinnen und zwölf Polizeibeamte im Alter zwischen 24 und 56 Jahren, die im Streifendienst und in der vorgesetzten Dienstgruppenleitung eingesetzt waren. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum von Februar bis Ende April 2025 insgesamt sechs männlichen Personen während oder nach deren Festnahme unberechtigt körperlichen Schaden zugefügt bzw. dies geduldet und die Taten nicht angezeigt zu haben. In diesem Zusammenhang sollen mehrere Polizeibedienstete gegen fünf der Geschädigten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Widerstands gegen und/oder tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eröffnet haben, um nachträglich das eigene Vorgehen und die Gewaltanwendung zu rechtfertigen.
Von einigen der Tathandlungen existieren Aufzeichnungen von polizeieigenen Videosystemen wie Videoüberwachung im Polizeirevier, Bodycams und öffentlichen Videoschutzanlagen. Durch das polizeiinterne Erkennen der Sachverhalte konnten die Ermittlungen, die sich durch die verschiedenen Tatbeteiligungen überaus komplex gestalteten, unverzüglich aufgenommen und entsprechende Verfahren eingeleitet werden.
Derzeit umfassen die Ermittlungen
- sechs Komplexe mit 22 Tatvorwürfen gegen 17 Polizeibedienstete wegen des Vorwurfs der Körperverletzung im Amt,
- vier Komplexe mit 11 Tatvorwürfen gegen zehn Polizeibedienstete wegen des Vorwurfs der Strafvereitelung im Amt und
- fünf Komplexe mit 14 Tatvorwürfen gegen elf Polizeibedienstete wegen des Vorwurfs der Verfolgung Unschuldiger.
Bei den Einsatzmaßnahmen waren circa 150 Beamtinnen und Beamte des Hessischen Landeskriminalamtes sowie Beamte der Staatsanwaltschaft beteiligt. Bei den Tatverdächtigen konnten mehrere Mobiltelefone und Datenträger aufgefunden und sichergestellt werden. Diese werden nun ausgewertet. Die Ermittlungen dauern an. Bislang liegen keine Hinweise auf ein extremistisches Motiv vor.
Stellungnahme von Hessens Innenminister Roman Poseck:
„Die Tatvorwürfe wiegen sehr schwer. Es ist ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaats, dass die Menschen darauf vertrauen können, dass die Polizei Gewalt nur bei Zwangsmaßnahmen und im Rahmen des erforderlichen Umfanges anwendet. Für mich steht schon jetzt fest, dass die im Raum stehenden Übergriffe, sollten sich diese bestätigen, ein sehr gravierendes Fehlverhalten darstellen, das unter keinen Umständen geduldet werden darf. Gleiches würde auch für ein bewusstes Wegschauen gelten. Das weitere Verfahren der Justiz wird zeigen, ob und in welchem Umfang Beamte ?für Übergriffe verantwortlich sind und inwieweit Beamte bei derartigem Fehlverhalten weggeschaut haben. Die Vorwürfe müssen in jedem Fall lückenlos aufgeklärt werden.
Trotz der schwerwiegenden Vorwürfe, die gegen Beamte einer Dienstgruppe im Raum stehen, bleibt mein Vertrauen in die hessische Polizei ungebrochen. Ich stehe nach wie vor fest hinter den Beamten, die ihre Aufgabe mit Integrität, Engagement und Professionalität ausfüllen und tagtäglich für unsere Sicherheit auf dem Boden unseres Rechtsstaats eintreten. Das mögliche Fehlverhalten innerhalb einer Dienstgruppe darf nicht verallgemeinert werden. ?Mir kommt es auf eine klare Trennlinie zwischen den sehr wenigen Beamten, die sich mutmaßlich fehl verhalten haben, und den anderen mehr als 16.000 rechtschaffenen Polizisten in Hessen an. Im Hinblick auf erstere werden wir mit aller Härte durchgreifen. Das sind wir auch allen anderen Beamten schuldig, die weiter unsere volle Rückendeckung und Wertschätzung für ihre herausfordernde und wichtige Tätigkeit verdienen.
Gegen alle 17 Beschuldigten werden Disziplinarverfahren eingeleitet. Es ist zudem beabsichtigt, in sechs Fällen aufgrund besonders gravierender Vorwurfslagen unverzüglich das Verbot des Führens der Dienstgeschäfte auszusprechen. Wir werden den weiteren Gang der Ermittlungen sorgfältig beobachten und bei Bedarf weitergehende Disziplinarmaßnahmen vornehmen.
Nach derzeitigem Stand konzentrieren sich die Vorwürfe auf eine Dienstgruppe des 1. Polizeirevieres. Diese wird künftig personell komplett neu aufgestellt sein. Soweit Beamte als Beschuldigte geführt werden, die bisherige Sachlage aber kein Verbot des Führens der Dienstschäfte rechtfertigt, ist zudem sichergestellt, dass die Beamten bis auf Weiteres im Innendienst eingesetzt werden. Zusätzlich wird die Spitze des 1. Polizeirevieres ausgewechselt. Auch wenn es derzeit keinerlei Anhaltspunkte für eine Vorwurfslage gegen die bisherige Revierleitung gibt, ist dieser Schritt notwendig, um die Handlungsfähigkeit des 1. Revieres zu sichern. Eine sehr erfahrene Führungskraft, die bislang im Hessischen Polizeipräsidium Einsatz tätig war, wird die Leitung unmittelbar übernehmen.
Positiv ist, dass die Vorwürfe polizeiintern erkannt und gegen diese von Anfang an konsequent vorgegangen wurde. Das Polizeipräsidium Frankfurt hatte zunächst besondere Auffälligkeiten in Form von mehreren sehr ähnlich gelagerten Strafanzeigen gegen Polizeibeamte des 1. Polizeireviers festgestellt. Zur Vermeidung jeden Anscheins einer nicht unabhängigen Sachbearbeitung wurden die Sachverhalte nach einer unverzüglichen fachlichen Sichtung dem Hessischen Landeskriminalamt übergeben.
Ich habe heute auch die Obleute im Innenausschuss über den Stand der Ermittlungen und der Disziplinarverfahren informiert und weitere Informationen für die nächste Sitzung des Innenausschusses angekündigt.“
