Fußball 11.10.2025

Gruppenliga – Novum: Rote Karte aufgehoben – Neuhofer Torwart frei

Neuhof/Rotenburg (pf) – Das ist ein Novum: In der Fußball-Gruppenliga wurde eine Rote Karte aufgehoben. Am vergangenen Sonntag gewann der SV Neuhof mit 2:1 in Niederaula, Torwart Thiago Da Silva Dias flog dabei in der Schlussphase in einer unübersichtlichen Situation vom Platz. Um die Sache aufzuklären und über das Urteil zu berichten, hat Osthessen-Zeitung beim stellvertretenden Vorsitzenden des Regionalsportgerichts und für die Gruppenliga zuständigen Einzelrichter Horst Holl (Rotenburg) nachgefragt – mit einer Wendung, die es nur selten gibt.

Die Rote Karte gegen Neuhofs Torhüter Thiago da Silva Dias in Niederaula wurde aufgehoben – das gab es in der Region Fulda wohl ewig nicht, wenn überhaupt schonmal. Archivfoto: Christine Görlich

Die Endphase der Partie in Niederaula lief, die Gastgeber erzielten den Anschluss per indirektem Freistoß zum 1:2, das war auch das Endergebnis. Um diese Szene ging es aber: Nach den an OZ übermittelten Informationen soll Neuhofs Torhüter Dias einen Rückpass aufgenommen, sich beschwert und daraufhin Rot gesehen haben. Da die Szenerie aber für alle etwas unklar war, erkundigte sich Osthessen-Zeitung nun beim Einzelrichter, der bestätigt: „Das war nicht Gegenstand der Roten Karte“. Vielmehr hatte der Torwart den Ball zunächst am Boden fixiert und damit „aufgenommen“, ließ ihn los und wollte das Spiel fortsetzen, als ein Spieler von Niederaula sich näherte und der Torhüter den Ball erneut in die Hand nahm. So zumindest stellt es der Schiedsrichter im Bericht dar.

Wegen unsportlichen Verhaltens und möglicherweise Verhinderung einer klaren Torchance wäre ein Feldspieler hier mit Rot vom Platz geflogen und es hätte Elfmeter gegeben. Nicht aber ein Torwart, weshalb Holl die Regularien studierte: Die Fußball-Regeln des DFB für Schiedsrichter sagen in Regel 12, Absatz 2: „Ein indirekter Freistoß wird gegeben, wenn ein Torhüter innerhalb des eigenen Strafraums den Ball mit der Hand/dem Arm berührt, nachdem er den Ball freigegeben hat und bevor dieser von einem anderen Spieler berührt wurde“. Mit dem indirekten Freistoß handelte der Unparteiische also nach den Regeln, die Rote Karte war aber ein Regelverstoß – nicht einmal Gelb würde eine solche Szene nach sich ziehen.

Im Regelwerk des Hessischen Fußballverbandes ist verankert: „Der Strafordnung und damit der Rechtsprechung der Sportgerichte unterliegen nicht […] Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters während eines Spiels“. Somit war der Fall erstmal keine Sache für das Sportgericht, und die Rote Karte hätte nach Paragraph 84 der Spielordnung eine Sperre nach sich ziehen müssen.

Holl selbst kann sich nicht erinnern, in seiner langen Laufbahn eine Rote Karte revidiert zu haben. Diesmal schon: Der SV Neuhof ließ ihm eine Stellungnahme innerhalb der Frist zukommen, und Holl bezog sich jetzt auf das Zirkular (ähnlich einem Rundschreiben) Nummer 866 der FIFA, das das Vorgehen bei „offensichtlichen Fehlentscheidungen“ vom Schiedsrichter regelt. Im Profibereich sind dort auch schon Akteure „freigesprochen“ worden, wie beispielsweise Hasan Salihamidzic, doch das ist äußerst selten. Im Neuhofer Fall lag sogar Videomaterial vor, das zeigt, dass der Schiedsrichter die Tatsache in diesem Fall richtig schilderte, aber das Strafmaß nicht den Regeln entsprechend angewendet hatte. Eine falsche Rechtsanwendung lag also vor, demnach war die Tatsachenentscheidung hinfällig und ein Antrag landete auf dem Tisch, dem der Einzelrichter nun stattgegeben hat. Das Urteil ging am Donnerstag raus: Neuhofs Torwart ist wieder – und weiterhin – spiel- und einsatzberechtigt.

Auch für den erfahrenen Einzelrichter, der auch mit den Fällen in den Verbandsligen und als Stellvertreter in der Hessenliga betraut ist, ein Novum. Mit der Aufhebung der Roten Karte sei nicht ansatzweise eine Art Schiedsrichterschelte verbunden: Fehler passieren überall und niemand sei perfekt, betont Holl abschließend.