Seit der letzten Novelle der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2024 sei es möglich, die Nutzung von Fußgängerzonen mit „Elektrokleinstfahrzeugen“, zu denen auch E-Scooter gehören, durch die Anordnung eines entsprechenden Verkehrszeichens zu ermöglichen, erläuterte Wehner. In Fulda sei dies aktuell aber nicht geplant und dafür gibt es Gründe. „In Fulda sind bisher fast alle Fußgängerzonen schon seit Jahren für den Radverkehr freigegeben – Ausnahmen Heinrich-von-Bibra-Platz und Meistergasse. Aufgrund der immer weiter zunehmenden Inanspruchnahme der Verkehrsflächen in den Fußgängerzonen für nicht verkehrliche Zwecke, zum Beispiel Außengastronomie, Sitzmöbel, Gestaltungselemente, Spielpunkte, Fahrradständer, bleibt immer weniger Verkehrsfläche für die Abwicklung des Fuß- und Radverkehrs sowie des notwendigen Lieferverkehrs übrig“, erklärte Wehner. Insbesondere in den hochfrequentierten Sommermonaten sei daher zunehmend festzustellen, dass in Bereichen von verschiedenen eher engen Straßenzügen, zum Beispiel Steinweg, Karlstraße, Kanalstraße, bereits erhöhte gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich sei, um Unfälle zwischen Fußgängern und Radfahrenden zu vermeiden.
„In Kenntnis dieser Entwicklung in den Fußgängerzonen ist daher aktuell nicht geplant, die Fußgängerzonen zusätzlich für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen freizugeben“, so Wehner weiter und fügt an: „Da ferner immer häufiger festzustellen ist, dass sowohl Radfahrende als auch E-Scooter-Fahrerinnen und Fahrer mit erhöhter Geschwindigkeit durch die Fußgängerzonen fahren und die erforderliche gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr, welche grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gilt, vermissen lassen, führt die Stadtpolizei ganz gezielte Kontrollen durch und leitet dann gegebenenfalls Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren ein."
