Die Elektronische Patientenakte (kurz ePA) dient dazu, die medizinischen Daten für Patienten zentral zu bündeln und den Austausch zwischen den Praxen, Fachärzten und Apotheken zu erleichtern. Auf der ePA werden Informationen über Medikamente und Behandlungen festgehalten. Bisher war die Nutzung nur auf freiwilliger Basis gewesen, seit dem 1. Oktober gilt für die Gesundheitseinrichtungen bundesweit eine Pflicht. Die Patienten und Patientinnen hingegen müssen keine ePA nutzen und können dem Vorgehen widersprechen. Sie entscheiden zudem, welche Daten von wem eingesehen werden dürfen.
Von vielen positiven Erfahrungen mit dem neuen System berichtet Kathrin Vietor-Tögel, Fachärztin für Allgemeinmedizin in der Hausarzt Praxis Fulda am Gallasiniring 8: „Es ist prima angelaufen. Die Patienten nehmen das gut an.“ In der Gemeinschaftspraxis werde das neue System bereits in den vergangenen Monaten auf freiwilliger Basis getestet und das überwiegend erfolgreich: „Wir haben wenig technische Probleme.“ Wie die Fachärztin mitteilt, gebe es lediglich ab und an Verzögerungen beim Hochladen der Dokumente: „Zu gewissen Zeiten geht es mal nicht.“ Der überwiegende Teil der Patienten nutze die ePA bereits, nur sehr wenige hätten die digitale Variante wegen persönlichen Bedenken ausgeschlossen. Für Vietor-Tögel liegen die Vorteile klar auf der Hand: „Es ist absolut sinnvoll, gerade bei Überweisungen an Fachärzte.“
Ähnliches zur Einführung der ePA im Praxisalltag erzählen auch Anna Herget und Jenny Renner aus dem Landkreis Fulda. Wie die beiden mitteilen, sei die Umstellung mit dem hauseigenen EDV-System problemlos gewesen: „Es ist relativ gut angelaufen.“ Die ePA erleichtere es, eine Übersicht für die medizinische Versorgungslage der jeweiligen Patienten zu schaffen. Gleichzeitig sprechen die beiden jedoch von einem Mehraufwand an Arbeit. „Viele Patienten wissen nicht, dass es existiert. Die, die es wissen, finden es praktisch“, teilen Herget und Renner mit. Der Nutzen des digitalen Dokuments für die Behandlung sei deutlich.
