Lokales FD 08.10.2025

Besitz von Kinderpornografie – Bewährungsstrafe für 32-Jährigen

Fulda (jk/gü) – Wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte wurde am Dienstag ein 32-Jähriger vom Amtsgericht Fulda zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte hat sich in 19 Fällen des Besitzes und in 14 Fällen der Verbreitung von insgesamt etwa 450 Dateien mit illegalen Inhalten schuldig gemacht (update).

Fotos: Justin Klenner.

Der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt zwischen August 2021 und Januar 2022 Soldat bei der Bundeswehr war, zeigte sich vor Gericht geständig. Etwa 450 Bilder und Videos auf dem Mädchen im Alter von etwa drei bis 14 Jahren sexuellen Handlungen mit teils Erwachsenen Personen verübten, waren auf dem Mobiltelefon des Angeklagten sichergestellt worden. Zu den Anfängen sagte Verteidigter Christian Celsen, der die Einlassung seines Mandanten vortrug: „Er wollte schauen, ob und wie es möglich ist, an solche Inhalte zu kommen.“ Dem Angeklagten sei dann allerdings schnell klar geworden, dass ihn die Inhalte sexuell stimulieren und diese Neigung nicht normal ist.

Durch Daten einer amerikanischen Organisation war die Polizei auf den Mann aufmerksam geworden und im Juni 2022 wurden am gleichen Tag der Wohnsitz des 32-Jährigen in Fulda sowie seine Räume in München, wo er über die Bundeswehr studierte, durchsucht. Dabei wurden ein Mobiltelefon und weitere Datenträger sichergestellt, die später ausgewertet wurden. Sowohl bei der Durchsuchung als auch bei der Vernehmung durch die Feldjäger zeigte sich der Mann geständig und kooperativ. Noch am selben Tag sei ihm gekündigt worden. Er verlor damit sowohl seinen Job als auch sein Studienplatz und musste die bis dato entstandenen Ausbildungskosten in Höhe von 10.000 Euro zurückerstatten. Der Angeklagte habe umgehend nach seiner Entlassung aus der Bundeswehr Beratungstermine bei Pro Familia und dem Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ wahrgenommen.  „Es hatte ein bisschen was von Alkoholsucht“, verglich Celsen. Mittlerweile sei der Angeklagte verlobt und habe einen neuen Job.

Im Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle, sowie die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro und die Auflage, weiterhin Therapieangebote wahrzunehmen. Verteidiger Celsen plädierte nach dem vollumfänglichen Geständnis des Angeklagten auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung – ohne Bewährungshelfer und mit Wahrnehmung weiterer Beratungstermine aus freien Stücken. „Es ist etwas anderes, wenn jemand zu Therapiesitzungen gezwungen wird, als wenn er sie freiwillig besucht“, betonte er in seinem Plädoyer. Richter Ulrich Jahn verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Therapiestunden wurden nicht angeordnet, aber der Richter appellierte an den 32-Jährigen, diese fortzuführen.