Lokales VB 07.10.2025

41 Millionen Euro für Investitionen in Hessens Schulen

Wiesbaden (pm/gü) – Mit den Schulbaudarlehen des Hessischen Investitionsfonds unterstützt Hessen die Schulträgerkommunen. In diesem Jahr werden erneut für 41 Millionen Euro Darlehen zur Verfügung gestellt – Teile davon stehen auch den osthessischen Landkreisen und der Stadt Fulda zu. Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz hat die Kommunen über die diesjährige Förderung und Kontingentverteilung informiert.

„Wichtige Bauprojekte umsetzen und so die Zukunft unserer Schulen sichern: Das können die Schulträgerkommunen dank erneut 41 Millionen Euro Schulbaudarlehen. Der Hessische Investitionsfonds macht es möglich. Die Konditionen sind attraktiv und die Zinssätze vergleichsweise günstig. Das macht die Schulbaudarlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds so beliebt. Entsprechend haben bei der Bedarfsabfrage vorab fast alle berechtigten Kommunen angekündigt, das Darlehen in Anspruch nehmen zu wollen“, so Lorz: „Wir stärken die Eigenverantwortung vor Ort: In unseren Kommunen weiß man am besten, welche Projekte besonders dringend sind und wofür das Geld eingesetzt werden soll. Deshalb können die Verantwortlichen in den Kommunen frei entscheiden, welche Schulbauprojekte damit finanziert werden. Bei gleichzeitig hoher finanzieller Planungssicherheit sind die Schulbaudarlehen ein attraktives Angebot.“

Beim Hessischen Investitionsfonds handelt es sich um ein Sondervermögen des Landes, das bereits 1970 zur verstärkten Förderung kommunaler Investitionen zugunsten der hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise gebildet wurde. Über den Hessischen Investitionsfonds stellt das Land den hessischen Kommunen günstige Darlehen für Infrastrukturprojekte zur Verfügung. Jährlich stehen drei Fördertöpfe mit unterschiedlichen Konditionen bereit, aus denen die Städte, Landkreise und Gemeinden Darlehen beantragen können.

Gefördert werden können der Landeswohlfahrtsverband Hessen, die 21 hessischen Landkreise, die fünf kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden, Kassel) sowie die sechs kreisangehörigen Städte mit Schulträgerstatus (Kelsterbach, Rüsselsheim, Hanau, Gießen, Marburg und Fulda). Für die Schulbaudarlehen können die Kommunen zwischen zwei Varianten wählen: Darlehen mit verkürzter Ansparzeit und Ratendarlehen. So können die berechtigten Kreise, Gemeinden und Städte das für sie passende Förderdarlehen auswählen, das zu günstigen Konditionen langfristig stabile Zinssätze garantiert.

Das Kontingent der Schulbaudarlehen wurde antragslos und ohne weitergehende Kriterien oder Zulassungsvoraussetzungen anhand der endgültig festgesetzten Schlüsselzuweisungen 2025 und nach den Schülerzahlen auf die Schulträgerkommunen und den Landeswohlfahrtsverband Hessen verteilt. Bei einer ersten Bedarfsabfrage haben mit der Stadt Offenbach, dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und dem Landeswohlfahrtsverband drei Antragsberechtigte keinen Bedarf angemeldet. Die dadurch freigewordenen Darlehenskontingente wurden vor der endgültigen Zuweisung auf die übrigen Kommunen umverteilt. Die 41 Millionen Euro des diesjährigen Darlehenskontingentes wurden auf die kreisfreien Städte (9,1 Millionen Euro), Gemeinden (2,9 Millionen Euro) und Landkreise (29 Millionen Euro) verteilt.

 

Kontingentübersicht der Schulbaudarlehen:

Main-Kinzig-Kreis 2.526.000 Euro

Vogelsbergkreis 813.000 Euro

Landkreis Fulda 1.314.000 Euro

Landkreis Hersfeld-Rotenburg 957.000 Euro

Stadt Fulda 501.000 Euro