Lokales VB 13.11.2025

Union und SPD stellen „modernen Wehrdienst“ vor – Musterung mit 18

Berlin (pf/pm) – Union und SPD haben sich in Berlin auf eine Reform des Wehrdienstes geeinigt. Am Donnerstagvormittag wurden nun die konkreten Punkte des Papiers vorgestellt. Im Grundsatz heißt es: Der neue Wehrdienst setzt auf Freiwilligkeit durch gesteigerte Attraktivität. Allerdings gibt es eine sogenannte Bedarfswehrpflicht, die eintreten kann, wenn es die verteidigungspolitische oder personelle Lage notwendig macht (update).

Symbolfoto: Pixabay

Die sicherheitspolitische Bedrohungslage habe sich durch den russischen Angriffskrieg signifikant verschärft. Vor diesem Hintergrund sei es gemeinsames Ziel von Union und SPD, „die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands deutlich zu steigern“, heißt es. Es sei von „entscheidender Bedeutung, dass unsere Streitkräfte den zugesagten NATO-Fähigkeitszielen strukturell, materiell und vor allem auch personell gerecht werden“.

Auf Grundlage eines militärischen Ratschlags wurden dafür schrittweise Ziele festgelegt, die künftig halbjährlich vom Deutschen Bundestag überprüft werden sollen. Grundlage bilden dabei die gegenüber der NATO zugesagten zusätzlichen Fähigkeiten, die einen Gesamtumfang von 260.000 aktiven Soldatinnen und Soldaten (Zielkorridor 255.000-270.000) und rund 200.000 Reservistinnen und Reservisten haben.

Um den Personalaufwuchs zu erreichen, führt Deutschland einen „neuen, modernen Wehrdienst“ ein, der sich deutlich von der früheren Wehrpflicht unterscheide – und zunächst auf Freiwilligkeit setzt. „Zugleich nehmen wir die Wehrerfassung wieder auf, damit die Bundeswehr im Verteidigungsfall weiß, auf wen sie bei einer dann wieder geltenden allgemeinen Wehrpflicht zurückgreifen kann“, heißt es. Konkret: Ab 2026 erhalten alle 18-Jährigen einen Fragebogen, der Motivation und Eignung erfasst und über weitere Formen des freiwilligen Engagements informiert. Für Männer ist die Beantwortung verpflichtend. Mit Inkrafttreten des Gesetzes beginnt zudem die verpflichtende Musterung der ab dem 1. Januar 2008 geborenen Männer, die schrittweise entsprechend dem Aufbau der Musterungskapazitäten auf den gesamten Jahrgang ausgeweitet wird.

Der neue Wehrdienst setzt auf Freiwilligkeit durch gesteigerte Attraktivität: Wer freiwillig dient, erhält rund 2600 Euro brutto monatlich – ab einem Jahr Verpflichtungszeit werden Führerscheinzuschüsse für Pkw oder Lkw gewährt.

„Der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement bleibt erhalten. Ab zwölf Monaten Verpflichtungsdauer wird der Status Soldat auf Zeit (SAZ 1) eingeführt“, heißt es in dem Papier von Union und SPD weiter.

Neu ist der Begriff „Bedarfswehrpflicht“: Der Bundestag entscheidet durch Gesetz über die Einsetzung einer solchen, insbesondere wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte dies erforderlich macht. Sie würde der Schließung möglicher Lücken zwischen dem Bedarf der Streitkräfte und der tatsächlichen Zahl an Freiwilligen dienen. Übersteigt die Zahl der Wehrpflichtigen eines Jahrgangs den Bedarf, kann nach Anwendung der Wehrdienstausnahmen und aller anderen Maßnahmen als ultima ratio ein Zufallsverfahren zur Auswahl angewendet werden. Einen Automatismus zur Aktivierung der Wehrpflicht wird es nicht geben.

„Mit dem neuen Wehrdienst stärken wir gemeinsam die Wehrhaftigkeit unseres Landes und stellen sicher, dass die Bundeswehr ihren Auftrag auch künftig verlässlich erfüllen kann“, so die Regierung.