Lokales HEF 01.11.2025

Totes Baby in Tiefkühltruhe – Mutter zu sechs Jahren Haft verurteilt

Fulda – Von Silas Messing – Mit gesenktem Kopf hörte die 35-jährige Angeklagte am Freitag das Urteil: Sechs Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags. Die erste Große Strafkammer des Landgerichts Fulda unter Vorsitz von Dr. Jörg Weddig sah es als erwiesen an, dass die Frau ihr neugeborenes Kind unmittelbar nach der Geburt mit massiver Gewalt getötet und den Leichnam anschließend in einer Tiefkühltruhe versteckt hatte (update).

Foto: Silas Messing

Fotos: Silas Messing

„Es ist ein nicht alltäglicher Fall, der zu einem grausigen Fund geführt hat – dem des toten Babys in der Kühltruhe“, sagte Weddig in seiner Urteilsbegründung. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Frau im Juli oder August 2022 allein in einer öffentlichen Toilette in Bad Hersfeld ein Mädchen zur Welt gebracht. Das Kind war laut rechtsmedizinischem Gutachten reif geboren und lebensfähig, hatte geatmet und einen Herzschlag. Unmittelbar nach der Geburt habe die Angeklagte den Säugling mit einem großflächigen Gegenstand geschlagen oder mit dem Fuß getreten. Die Verletzungen – ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und mehrere Knochenbrüche – seien „nur durch massive äußere Gewalt erklärbar“, zitierte der Richter den Sachverständige. Nach der Tat habe die Frau das tote Kind zusammen mit der Plazenta nach Hause gebracht und es in die Tiefkühltruhe gelegt. Erst Jahre später wurde der Leichnam durch Bekannte entdeckt – ein Fund, der das ganze Umfeld erschüttert habe.

Im Verlauf des Verfahrens habe die Angeklagte mehrfach ihre Aussagen geändert, führte der Richter in seiner Urteilsbegründung aus. Zunächst habe sie behauptet, das Kind im Keller ihres damaligen Wohnhauses geboren zu haben und dabei ausgerutscht zu sein. Später vor Gericht habe sie sich korrigiert und eingeräumt, dass die Geburt – wie angeklagt – in der Toilette in Bad Hersfeld stattgefunden habe. Die frühere Version habe sie „erfunden“, weil sie Angst gehabt habe, dass niemand ihre Lage verstehe.

Der Richter blickte auch auf die Biografie der 35-Jährigigen. Sie stamme aus Polen, sei in einfachen Verhältnissen aufgewachsen, habe die Schule nach neun Jahren beendet und eine Ausbildung als Köchin begonnen, die sie später abgebrochen habe. Nach zwei Geburten sei sie mit ihrem Partner nach Deutschland gezogen, wo sie verschiedene Hilfsarbeiten angenommen habe. Die Beziehung sei von Spannungen, finanziellen Sorgen und Gewalt geprägt gewesen. Während der gemeinsamen Zeit habe sie zunehmend isoliert gelebt – ihr Partner soll ihr Kontakte zu Freunden und Familie weitgehend verboten haben. Nach der Trennung, bei der der Mann die beiden gemeinsamen Kinder mit nach Polen nahm, habe die Frau zu trinken begonnen. Der Alkoholmissbrauch habe 2023, nach der Tat, eingesetzt, offenbar ausgelöst durch anhaltende Schuldgefühle und seelische Belastungen. Zeugen hätten die Angeklagte als verunsicherte und psychisch angeschlagene Frau beschrieben, die mit ihrem Leben überfordert gewesen sei.

Die Strafkammer bewertete die Tat als minderschweren Fall des Totschlags. Mordmerkmale wie Planung oder Heimtücke seien nicht erkennbar gewesen. Entscheidend sei gewesen, dass die Angeklagte in einer psychischen Ausnahmesituation gehandelt habe. „Das Gericht ist überzeugt, dass die Angeklagte den Tod ihres Kindes billigend in Kauf nahm, aber nicht mit dem Ziel handelte, es zu töten“, erklärte Weddig.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer am vorangegangenen Termin eine zwölfjährige Freiheitsstrafe gefordert und am Freitag nochmal einen Hilfsbeweisantrag gestellt, über den die Kammer vor der Urteilsverkündung entscheiden musste. „Ich kann mir nichts Grausameres vorstellen, als ein hilfloses Neugeborenes an die Wand zu schlagen“, sagte die Oberstaatsanwältin in ihren Ausführungen dazu. Bei aller Verzweiflung habe es andere Möglichkeiten gegeben, etwa das Kind in einer Babyklappe abzugeben. Die Verteidigung hatte hingegen auf Freispruch, hilfsweise auf fahrlässige Tötung mit einer Bewährungsstrafe, plädiert und äußerte sich auch am Freitag entsprechend. Die Tat sei in einer extremen Ausnahmesituation geschehen, ohne Vorsatz, möglicherweise durch unkontrollierte Bewegungen während der Geburt.