Lokales FD 04.11.2025

Novelle der Bauordnung – Stadt erwartet keine großen Effekte

Fulda (gü) – Das Bauen schneller, einfacher und günstiger machen – dieses Ziel verfolgte das Land mit der Novelle der Hessischen Bauordnung in diesem Herbst. Die Stadt Fulda rechnet für Vorhaben im Stadtgebiet mit keinem großen Effekt, da Genehmigungsverfahren bereits jetzt zügig durchgeführt würden. Einzelne Punkte der Novelle werden auch skeptisch gesehen, da sie in erster Linie zu einer Verlagerung der Verantwortlichkeiten führen.

Symbolfoto: Pixabay.

„Grundsätzlich begrüßen wir jede Initiative, die zu einer tatsächlichen Vereinfachung der Regularien führt. Ob das in diesem Fall gelungen ist, betrachten wir skeptisch“, sagt Johannes Heller, Pressesprecher der Stadt Fulda und führt aus: „Es findet eine Verlagerung von Verantwortlichkeiten entweder auf Entwurfsverfasser und Bauherrschaft (Genehmigungsentfall) oder die Allgemeinheit (Stellplätze) statt, die nach unserer Einschätzung nicht zielführend ist und in etlichen Fällen ein ordnungsbehördliches Eingreifen im Nachgang erforderlich machen wird.“ Es sei jedoch notwendig, weiterhin an einer sinnvollen Verschlankung der gesetzlichen Vorgaben beim Bauen zu arbeiten – insbesondere das Baunebenrecht weniger das Bauordnung- oder Bauplanungsrecht.

„Das mit der Novelle ursprünglich verfolgte Ziel des Bürokratieabbaus ist auch ein Anliegen der Kommunen“, sagt Heller. Allerdings werde bei der Stadt Fulda nicht davon ausgegangen, dass die Abschaffung von ordnungsrechtlichen Genehmigungserfordernissen mit dem Abbau von Bürokratie in direktem Einklang stehe. „Ob die Liberalisierung von Genehmigungspflichten tatsächlich dazu führt, dass sich eine langfristige Erleichterung für Betroffene einstellt, ist in jedem Einzelfall zu hinterfragen und kann keinesfalls pauschal und hessenweit gleich beantwortet werden“, so Heller.

Dass die Novelle im Stadtgebiet für eine große Beschleunigung oder Änderung sorgt, damit rechnet die Stadt nicht. „In aller Regel können Genehmigungsverfahren bereits jetzt zügig durchgeführt werden“, sagt Heller: „Entscheidend für die Dauer eines Genehmigungsprozesses ist die Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Antragsunterlagen, die im Bauvorlagenerlass sehr klar benannt werden.“ Inwiefern das Bauen durch die Novelle einfacher und günstiger werden solle, bleibe offen. „Die Normungen für die technische Ausstattung eines Gebäudes wurden nicht gelockert. Hier existiert der viel größere Hebel für eine Kostenreduktion“, so Heller. Die Stadt vermutet, dass ein positiver Effekt auf den Wohnungsbau in Fulda sehr überschaubar ausfallen wird. „Zumal in Fulda bereist jetzt sehr aktiv geplant und gebaut wird und dies im konstruktiven Dialog mit den Fachbehörden“, so Heller. Auch auf aktuell laufende Genehmigungsverfahren dürfte der Einfluss der Novelle sehr gering sein, heißt es aus dem Stadtschloss. Lediglich die Reduktion der Mindest-Abstandsfläche könnte sich direkt bemerkbar machen. „Leider wurden die nachbarrechtlichen Belange in der Novelle wenig berücksichtig“, sagt Heller.

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