Lokales HEF 11.11.2025

Nach Brand des „Kannibalen“-Haus: Jugendstrafen verhängt

Bad Hersfeld/Rotenburg (pf) – Vor zweieinhalb Jahren war das Haus des sogenannten „Kannibalen von Rotenburg“ in Wüstefeld niedergebrannt. Nun ist der Fall vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld abgehandelt worden.

Symbolfoto: Görlich Media.

Unter Verdacht waren Jugendliche, gegen die wegen Brandstiftung ermittelt worden war. Nicht nur aufgrund des Vorfalls in Wüstefeld am damaligen Haus von Armin Meiwes – der 63-Jährige sitzt wegen Mordes und Störung der Totenruhe in Haft. Sondern auch aufgrund anderer Fälle im Bereich der Gemarkung Alheim.

Wie das Amtsgericht in Bad Hersfeld nun mitteilt, ist einer der Angeklagten wegen Brandstiftung in drei Fällen schuldig gesprochen worden, der zweite wegen Brandstiftung in einem Fall. Ein weiterer Mann ist wegen Beihilfe zur Brandstiftung schuldig gesprochen worden.

Folgende Maßnahmen sind verhängt worden: „Der Angeklagte K1 hat Jugendarrest in Form von zwei Wochen Dauerarrest zu verbüßen. Er hat binnen sechs Monaten acht Gespräche bei der JGH Hef-Rof wahrzunehmen“, teilt Dr. Rolf Schwarz, Pressesprecher am Hersfelder Amtsgericht mit. Dem zweiten Angeklagten wurde derweil eine Betreuungsweisung von einem Jahr auferlegt. Er habe zudem einen Freizeitarrest zu verbüßen. Der dritte Angeklagte hat ebenfalls einen Freizeitarrest zu verbüßen und binnen sechs Monaten sechs Gespräche bei einer psychologischen Beratungsstelle zu absolvieren.

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