Lokales HEF 04.11.2025

K+S will auch nach 2027 Prozessabwässer in die Werra leiten

Kassel (pm/gü) – Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat am Dienstag auf Antrag der K+S Minerals and Agriculture GmbH ein Scopingverfahren zur beabsichtigten Einleitung von Prozessabwässern in die Werra über das Jahr 2027 hinaus eingeleitet. Das Scopingverfahren ist einem förmlichen Antragsverfahren vorgeschaltet. Im Rahmen des Scopings werden 198 Träger öffentlicher Belange von Philippsthal (Werra) bis nach Bremen beteiligt.

Symbolfoto: Jasha Günther.

Mitte Oktober 2025 hat K+S einen entsprechenden Antrag auf Durchführung eines Scopingnerfahrens nach Paragraf 15 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) beim RP Kassel gestellt. Das RP Kassel ist rechtlich verpflichtet, dieses Verfahren auf Antrag einzuleiten. Das Scopingverfahren dient der frühzeitigen Festlegung des Untersuchungsrahmens für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und stellt ein eigenständiges Vorverfahren da. Der eigentliche Antrag für ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren soll nach Angaben von K+S im Sommer 2026 eingereicht werden.

Ziel eines Scopingverfahrens ist es, bereits in einer frühen Planungsphase mögliche Bedenken und Anregungen zu potenziellen Umweltauswirkungen einzubeziehen und so den Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung sachgerecht festzulegen. Parallel zur Prüfung der Scopingunterlagen durch das RP Kassel wird eine schriftliche Beteiligung der zu beteiligenden Behörden, Gemeinden und Landkreise sowie der sonstigen im Landesrecht vorgesehenen Gebietskörperschaften, der anerkannten Umweltvereinigungen sowie weiterer Dritter durchgeführt. Insgesamt werden ab sofort 198 Träger öffentlicher Belange in fünf Bundesländern entlang der Werra und Weser im Scopingverfahren beteiligt.

 

Die Planungen von K+S beinhalten im Wesentlichen folgende Eckpunkte:

- Einleitung von Prozessabwässern in die Werra über das Jahr 2027 hinaus

- Beibehaltung der derzeit festgesetzten Grenzwerte für Chlorid, Kalium, Magnesium und Sulfat entgegen den Festlegungen der aktuellen Bewirtschaftungsplanung der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Weser

- Laufzeit der neu zu beantragenden Erlaubnis von 2028 bis 2039, das heißt über zwei Bewirtschaftungsperioden

Über einen noch zu stellenden wasserrechtlichen Antrag von K+S wird erst am Ende des Erlaubnisverfahrens 2027 entschieden. Maßgeblich für die Einleiteerlaubnis sind die verbindlichen Zielwerte an den Pegeln Gerstungen/Werra und Boffzen/Weser der Bewirtschaftungsplanung der FGG Weser.