Lokales FD 06.11.2025

Fuldas Klagen vor dem Reichshofrat – Buch des Geschichtsvereins

Fulda (pm/jah) – Ein neues Buch des Fuldaer Geschichtsvereins bietet einen spannenden Blick in ein weitgehend unerforschtes Feld: den Reichshofrat. Das höchste Gericht des Heiligen Römischen Reiches behandelte mehr als 160 Fälle, die das Hochstift Fulda betreffen – zum Beispiel als Kläger gegen andere Fürstentümer oder als Beklagter von der Rhöner Ritterschaft.

Stellten das neue Buch zum Reichshofrat vor (von links): Thomas Heiler (Leiter Kulturamt Fulda), Kevin Hecken, Stephan Wendehorst (beide Universität Wien) und Gerhard Möller (Fuldaer Geschichtsverein). Foto: Sebastian Kircher

Der Reichshofrat wurde Ende des 15. Jahrhunderts von Kaiser Maximilian in Wien etabliert und galt zusammen mit dem Reichskammergericht als höchstes Gericht des Heiligen Römischen Reiches. Die Historiker Dr. Stephan Wendehorst und Dr. Kevin Hecken von der Universität Wien haben sich ausführlich mit dem Reichshofrat beschäftigt und unzählige Akten gewälzt. „Wir gehen von bis zu 100.000 Verfahren aus, die in rund 300 Jahren vor dem Reichshofrat geführt wurden. Wir reden also von Millionen von Akten. Vom Prozessaufkommen her war dies das größte Gericht Mitteleuropas“, sagt Wendehorst. Allerdings sei der Reichshofrat in der Forschung bislang eher stiefmütterlich behandelt worden, es seien nur wenige Tausend Fälle erschlossen. Für ihr Buch, das als 78. Veröffentlichung des Fuldaer Geschichtsvereins herausgegeben wurde, haben sie 167 dieser Fälle untersucht, die das Hochstift Fulda, also die Fürstabtei und das spätere Fürstbistum, betreffen, und in sogenannte Regesten übertragen. Dabei handelt es sich um Zusammenfassungen der Gerichtsakten. Für jeden Fall sind Kläger und Beklagte, der Verfahrensgegenstand, die Laufzeit des Verfahrens, die beteiligten Personen und – falls vorhanden – das Urteil aufgeführt. Heckens Bilanz: „Fulda scheute sich nicht davor, seine Ansprüche energisch durchzusetzen, und griff dabei gerne auf die Instanzen der Reichsebene zurück.“ Das Hochstift sei zwar im Vergleich der Herrschaften weder besonders groß oder klein gewesen, durch seine Lage jedoch eng verflochten mit mächtigen Nachbarn wie den

Landgrafschaften Hessen und Thüringen, dem Fürstbistum Würzburg, dem Erzbistum Mainz

und der Reichsstadt Frankfurt. „Immer wieder kam es dadurch zu Rechtsstreitigkeiten um Ländereien“, erklärt Hecken. Bemerkenswert sei dabei der Atem, den die Fuldaer Regierung mitunter bewies. Ein Fall dokumentiert die Auseinandersetzung gegen das Herzogtum Sachsen-Eisenach um die Wiedereinlösung der Ämter Salzungen, Lichtenberg, Gerstungen und Fischberg, die einst von Fulda verpfändet worden waren. Der Prozess zog sich von 1626 bis 1757 – also mehr als 130 Jahre lang. „Der Reichshofrat symbolisiert ein für die Frühe Neuzeit fortschrittliches Verständnis von Rechtsprechung: Jeder Untertan, der sich ungerecht behandelt fühlte, konnte dort klagen – auch Frauen oder Juden“, betont Hecken. Allerdings seien Recht bekommen und Recht durchsetzen zwei Paar Schuhe: Nur weil man den Prozess gewonnen hatte, hieß das noch lange nicht, dass sich in der Realität etwas änderte, weil der Exekutive oft die Strukturen oder Mittel fehlten. Ein anderer überlieferter Fall ist jener von Balthasar von Dernbach (1548-1606). Dernbach wurde 1570 im Alter von nur 22 Jahren zum Fürstabt von Fulda gewählt – wohl auch mit dem Versprechen, den Protestantismus im Fuldaer Land zurückzudrängen. Dafür legte er sich mit den Reichsrittern, also Adelsfamilien aus dem Kanton Rhön-Werra, und den protestantisch zugeneigten Städten (in den Akten genannt sind Fulda, Hammelburg und Geisa) an. Dernbach wollte alle, die nicht zum katholischen Glauben zurückkehren wollten, aus dem Gebiet des Hochstifts Fulda ausweisen. 1576 zwangen die Reichsritter und die Städte den Fürsten zur Abdankung, der sich daraufhin nach Bieberstein zurückzog. Von dort versuchte er, seine Herrschaft wiederzuerlangen – auch mit Hilfe des Reichshofrats. 16 der 167 Fälle drehen sich nur um die Cause Dernbach. Erst 1602, also ein Vierteljahrhundert nach der Absetzung, kehrt der Abt mit Hilfe des Gerichts nach Fulda zurück. Der Reichshofrat wurde zudem bei Konflikten innerhalb der Verwaltung des Fürstentums

angerufen, etwa bei der Besetzung einer Beamtenstelle in Hammelburg. Oder wenn die Ritter von Buchenau ihre Jagdrechte durchsetzen wollen. „Der Reichshofrat ist eben nicht nur ein Gericht, sondern zugleich Verwaltung, Exekutive und Beratungsorgan des Kaisers“, sagt Wendehorst. Die Fälle zeichneten ein umfassendes Bild davon, wie das Alte Reich funktionierte – und das mache sie so facettenreich. Die Historiker danken der Stadt Fulda, die die Forschung finanziell unterstützt hat, sowie dem Fuldaer Geschichtsverein, der den Druck des Buches bezuschusst hat. „Das Buch dokumentiert erstmals die Bedeutung des Reichshofrates für das Hochstift Fulda und ist daher eine wichtige Bereicherung unseres Wissens um die fuldische Landesherrschaft“, betont der Vorsitzende des Vereins Gerhard Möller. Es ist bei Parzellers Buchverlag erschienen und kostet 20 Euro. Mitglieder des Geschichtsvereins zahlen 14 Euro.