Lokales FD 09.11.2025

Finanzzuschlag für Gemeinden im ländlichen Raum wird verdoppelt

Fulda (pm/as) – Mit dem neuen kommunalen Finanzausgleich, der ab 2026 gilt, stärkt der Landtag gezielt Kommunen im ländlichen Raum. Die finanzielle Ausstattung dieser Gemeinden wird durch eine deutliche Anhebung des sogenannten Ergänzungsansatzes für Zersiedelung verbessert. Zukünftig richtet sich die Frage, ob eine Gemeinde dem ländlichen oder verdichteten Raum angehört, nicht mehr nach dem Landesentwicklungsplan, sondern nach dem Siedlungsindex.

Sebastian Müller. Foto: CDU Kreisverband Fulda

Dies sorgt dafür, dass Petersberg, Eichenzell, Neuhof und Flieden auch wieder den Zuschlag für den ländlichen Raum erhalten.

Was ist der Siedlungsindex – und warum ist er wichtig?

Der Siedlungsindex misst, wie weit gestreut eine Gemeinde besiedelt ist. Je verstreuter die Wohn- und Siedlungsstruktur, desto schwieriger – und teurer – ist es für eine Kommune, Aufgaben der Daseinsvorsorge wie Kinderbetreuung, Infrastruktur, Müllabfuhr oder Feuerwehr effizient zu organisieren. In dicht besiedelten Städten liegt der Siedlungsindex typischerweise unter 0,5 – in ländlich geprägten Gemeinden hingegen deutlich darüber.

Was ändert sich ab 2026 für Gemeinden im ländlichen Raum?

Bisher erhielten ländlich geprägte Gemeinden einen Ergänzungsansatz von 3 Prozent auf ihre Einwohnerzahl. Dieser Zuschlag wird nun mindestens verdoppelt und beträgt künftig zwischen 6 und 8 Prozent, je nach Zersiedelungsgrad betragen:

Gemeinden mit einem Siedlungsindex ab 0,5: + 6 %

Gemeinden mit einem Siedlungsindex ab 0,7: + 7 %

Gemeinden mit einem Siedlungsindex ab 0,9: + 8 %

Durch diese sogenannte Einwohnerveredelung erhalten betroffene Kommunen mehr Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich, ohne dass die reale Einwohnerzahl steigt – ein echter finanzieller Ausgleich für strukturelle Belastungen.

Ein starkes Signal für gleichwertige Lebensverhältnisse

Sebastian Müller, Fachsprecher für Kommunalfinanzen und für den ländlichen Raum: „Nun zahlt es sich aus, dass wir gemeinsam mit der kommunalen Familie für eine Stärkung des ländlichen Raums geworben haben. Gleichwertige Lebensverhältnisse entstehen nicht durch Lippenbekenntnisse, sondern durch passgenaue Lösungen. Der neue Finanzausgleich setzt genau da an – und verbessert damit die finanzielle Ausstattung in haushaltspolitische schwierigen Zeiten.“

Hintergrund: Der neue kommunale Finanzausgleich ab 2026

Der Kommunale Finanzausgleich (KFA) regelt die Verteilung von Landesmitteln an Städte, Gemeinden und Landkreise. Er berücksichtigt neben der Einwohnerzahl auch strukturelle Merkmale wie Bevölkerungsentwicklung, Anteil der Kinder unter 6 Jahren in einer Kommune und künftig verstärkt die ländliche Siedlungsstruktur. Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Mittel, die den unterschiedlichen Herausforderungen vor Ort Rechnung trägt.

Die beschlossene Neuregelung wird im Jahr 2026 in Kraft treten. Die Höhe der Verbesserung für die Kommunen im Landkreis Fulda kann erst in 2026 genau beziffert werden.