Lokales FD 04.11.2025

Drogen in großen Mengen gehandelt – Fünf Jahre Haft für 37-Jährigen

Fulda – Von Silas Messing – Unter anderem wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im großen Stil wurde am Montagmittag ein 37-Jähriger am Landgericht Fulda zu fünf Jahren Haft verurteilt. Es ging um rund 73 Kilogramm Marihuana und Cannabis und vier Kilogramm Kokain. Das Geld, das der Mann durch den Verkauf und als Vermittler verdient hat – gut 312.000 Euro – wird eingezogen (update 2).

Fotos: Silas Messing

Der 37-Jährige wurde wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechs Fällen, Beihilfe in zwei Fällen sowie weiteren neun Fällen des Cannabis-Handels verurteilt. Insgesamt handelte oder vermittelte er nach Überzeugung des Gerichts rund 64 Kilogramm Marihuana, neun Kilogramm Haschisch und über vier Kilogramm Kokain. Mit dem Strafmaß blieb das Gericht zwischen den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die am Morgen ihre Plädoyers gehalten hatten: Während die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert hatte, hielt die Verteidigung vier Jahre und acht Monate für angemessen.

Wie der Richter in seiner Urteilsbegründung ausführte, betrieb der Angeklagte ab Mai 2020 über verschlüsselte Messenger-Dienste ein umfangreiches Drogengeschäft. Bei größeren Deals – etwa 30 Kilogramm Marihuana im Wert von 135.000 Euro oder 826 Gramm Kokain für knapp 24.000 Euro – habe er erhebliche Gewinne erzielt. Strafmildernd wertete das Gericht, dass der Angeklagte alle Taten eingeräumt und so den Prozess erheblich verkürzt habe. Auf der anderen Seite berücksichtigte die Kammer die hohen Mengen, die Vielzahl der Fälle und frühere Verurteilungen.

Neben der Haftstrafe von fünf Jahren ordnete das Gericht die Einziehung von 312.054 Euro an – dem geschätzten Erlös aus dem Drogenhandel. Der Vorsitzende Richter sprach von einer „recht milden Strafe trotz großer Drogenmengen“ und appellierte an den Angeklagten: „Nutzen Sie Ihre Energie künftig für legale Arbeit. Die Kammer hofft, dass Sie einen Neubeginn schaffen.“

 

Staatsanwaltschaft und Verteidigung halten Plädoyers

Am Vormittag hatten die Plädoyers angestanden. Die Staatsanwaltschaft legte dar, dass mehrere Chatverläufe und Fotos die Beteiligung des Angeklagten belegen würden. In Einzelfällen habe es sich um Rückabwicklungen oder nicht zustande gekommene Geschäfte gehandelt, doch insgesamt habe der Angeklagte gewerbsmäßig agiert, so die Staatsanwaltschaft. „Wir haben hier erhebliche Mengen an Rauschmitteln“, sagte die Staatsanwältin. Zwar habe der Angeklagte die Taten umfassend eingeräumt und sich kooperativ gezeigt, dennoch müsse die Schwere der Verstöße mit einer deutlichen Haftstrafe geahndet werden. Sie beantragte zudem die Einziehung der mutmaßlich erzielten Gewinne.

Die Verteidigung plädierte auf eine etwas mildere Strafe. Der Angeklagte habe sich „vollumfänglich und ohne Zusicherung“ geständig gezeigt, erklärte der Verteidiger. Zudem verwies er auf die neue Cannabisgesetzgebung, die den Strafrahmen für den Besitz und Handel von Cannabis deutlich gesenkt habe. Der Angeklagte habe sein Leben inzwischen neu geordnet, wolle Zeit mit seiner Tochter verbringen und Abstand von der Szene gewinnen. Der Angeklagte selbst erklärte in seinem Schlusswort knapp: „Ich schließe mich der Verteidigung an. Ich bin froh, wenn das alles vorbei ist, und hoffe, dass das das letzte Mal war, dass ich hier sein muss.“