Mit dem Gesetzentwurf, der am 5. November im Bundestag angenommen wurde, sollen Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen effektiver geahndet und bekämpft werden. Ziel ist es diese effektiver verfolgen zu können und damit die öffentliche Sicherheit zu stärken.
Gezielte Strafverschärfung bei Geldautomatensprengungen
Das Kernstück des Gesetzes ist die Erweiterung des Strafgesetzbuch – Paragraph 308, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion: Künftig wird ausdrücklich erfasst, wenn Sprengstoff eingesetzt wird, um Diebstähle zu begehen.
Hintergrund der Anpassung im Strafgesetzbuch ist der enorme Anstieg von Diebstählen durch Sprengungen von Geldautomaten. Sie verursachen nicht nur hohe Sachschäden bei Banken und Versicherern, sondern gefährden auch unbeteiligte Personen und Einsatzkräfte im Umfeld der Tatorte erheblich. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärt dazu: „Die Täter hinterlassen Zerstörung und auch ein Gefühl der Verunsicherung in der Bevölkerung. Wer solche Verbrechen begeht, muss künftig mit zwei bis 15 Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Gleichzeitig schaffen wir bessere rechtliche Möglichkeiten, um Täternetzwerke frühzeitig zu erkennen und zu zerschlagen."
Schutz vor Sprengstoffmissbrauch und organisierter Kriminalität
Zudem schließt der Entwurf Strafbarkeitslücken beim unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen – insbesondere bei Versuchsstraftaten im Zusammenhang mit Erwerb, Einfuhr oder Verbringen solcher Stoffe.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Bekämpfung organisierter Kriminalität: Im Sprengstoffgesetz wird ein neuer Qualifikationstatbestand für bandenmäßiges oder gewerbliches Handeln eingeführt. Zudem wird die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) bei entsprechenden Ermittlungen erweitert.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus noch weitere Änderungen im Sprengstoffgesetz (SprengG), den Strafgesetzbuch (StGB,der Sprengstoffordnung (StPO und dem Ausgangsstoffgesetz (AusgStG) vor.
