Beim Auslesen des digitalen Kontrollgerätes konnte vor Abzug der Toleranz eine aufgezeichnete Geschwindigkeit von 109 Stundenkilometern festgestellt werden. Außerdem hatte das Unternehmen versäumt, die Unternehmenssperre zu setzen (das heißt im Prinzip, das Kontrollgerät auf die Firma anzumelden). Bei einem weiteren Sattelzug aus Rumänien musste die Weiterfahrt untersagt werden, weil eine Bremsscheibe am Auflieger gerissen war. Es wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet und insgesamt Sicherheitsleistungen im mittleren dreistelligen Bereich erhoben.
