Da der Pkw-Fahrer zur Unfallzeit mutmaßlich unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss stand, wurde er wegen der Entnahme einer Blutprobe zur Polizeistation nach Rotenburg a. d. Fulda verbracht. Darüber hinaus war der Verursacher des Verkehrsunfalls nicht im Besitz eines Führerscheins. Es entstand Sachschaden in Höhe von 12.000 Euro.
