Lokales FD 31.05.2025

Streit um „Schwarzbau“ – Rothmund: „Wir arbeiten rechtmäßig“

Eichenzell (pm/as) – Juristischer Erfolg für den Gemeindevorstand von Eichenzell. Im Bauvorhaben Turmstraße / Wilhelmstraße haben Bürgermeister Johannes Rothmund (CDU), seine Verwaltung im Schlösschen und die Mitglieder des Gemeindevorstands rechtmäßig entschieden. Das hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel unter Vorsitz von Richter Dr. Mathias Mönch jetzt offiziell in einem Verwaltungsstreitverfahren bestätigt und die Feststellungsklage von Bürgerliste, SPD, FDP und CWE zurückgewiesen.

Archivfoto: Stefan Krug.

In einer Sondersitzung hatten die Gemeindevertreter der Fraktionen Bürgerliste, SPD, FDP und CWE im März 2025 mehrheitlich beschlossen, Klage gegen den Gemeindevorstand einzureichen, weil sie sich bei der Erteilung der Baugenehmigung übergangen fühlten. Rechtlich zuständig ist zwar das Kreisbauamt beim Landkreis Fulda, die Gemeinde erteilt aber ein Einvernehmen. Das wollte die Gemeindevertretung in diesem Fall allerdings nicht erteilen und ließ schließlich juristisch überprüfen, ob der Gemeindevorstand überhaupt das zuständige Gremium für die Erteilung des Einvernehmens sei.

Jetzt kam die Bestätigung des Gerichts, das den Antrag der Gemeindevertretung – vertreten durch die Vorsitzende Ingrid Fritsch – ablehnt hat und dem Gemeindevorstand „rechtmäßiges Handeln“ bestätigt. Bürgermeister Rothmund ist froh über die rasche Entscheidung aus Kassel: „Wir arbeiten in Eichenzell absolut korrekt und rechtmäßig. Daran hatte ich zu keiner Zeit Zweifel. Sehr bedauerlich ist dieser öffentlich geführte Streit für unsere Bürgerinnen und Bürger, denen der Eindruck vermittelt wird, hier werde nach zweierlei Maß gemessen. Dies weise ich scharf zurück. Vielmehr ist zu kritisieren, dass keine konstruktive Lösung mit den Vertretern von Bürgerliste, SPD, FDP und CWE gefunden werden konnte.“ Für den Rathauschef sind juristische Überprüfungen zwar durchaus legitim, aber wenn man bedenkt, dass bei allen Bauvorhaben der Gemeindevorstand das zuständige Gremium für die Erteilung des Einvernehmens ist, dann gebe es keinen Grund, dies im Fall der Immobilie Turmstraße / Wilhelmstraße zu verändern oder gar öffentlich anzuzweifeln. „Solche Aktionen diskreditieren nicht nur die engagierte Arbeit der Verwaltung, sondern führen auch zu Misstrauen gegenüber Mandatsträgern und zur Verunsicherung der Bevölkerung.“

Auch gegen den Landkreis Fulda hatte die Gemeindevertretung von Eichenzell geklagt und verloren. Der Landkreis Fulda hat die Baugenehmigung zwischenzeitlich erteilt.