Beim Verkehrsentwicklungsplan (VEP) habe die Stadt drei Varianten untersucht, berichtete Schreiner zu der Anfrage der SPD/Volt-Stadtverordnetenfraktion. Die erste Variante sehe eine Reduzierung der Fahrspuren in der Heinrich- und Lindenstraße von zwei auf nur eine Fahrspur vor. Die Rabanusstraße werde im Bereich der Bahnhofstraße für den Individualverkehr gesperrt. Bei der zweiten Variante werde ein Zweirichtungsverkehr in der Heinrich- und Lindenstraße geschaffen, während die Rabanusstraße für den Individualverkehr gesperrt werde. In einer dritten Variante sei es möglich, die Heinrichstraße, Lindenstraße und Rabanusstraße im Bereich der Bahnhofstraße für den Kfz-Verkehr zu sperren. In diesem Fall werde aus der Bahnhofstraße eine durchgehende Fußgängerzone.
„Als Vorzugsvarianten wurde die Prüfung einer Kombination aus Variante 1 und 2 vorgeschlagen“, teilte der Stadtbaurat mit.
Alle drei Varianten hätten massive Auswirkungen auf die verkehrliche Erschließung Oberstadt, stellte Schreiner fest: „Ob und wie die notwendige Leistungsfähigkeit des Straßennetzes und insbesondere der umliegenden Knoten aufrechterhalten wird, wurde bisher nicht geprüft und bedarf einer eingehenden und detaillierten Prüfung.“ Darüber hinaus seien insbesondere die zweite und dritte Variante mit erheblichen Umbaumaßnahmen verbunden, die voraussichtlich einen langen Planungsvorlauf benötigen würden. „Eine solche Prüfung macht jedoch erst Sinn, wenn die weiteren Betrachtungen im Bahnhofsumfeld abgeschlossen sind. Diese könnten bei der Neupositionierung des ZOB zum Ergebnis haben, dass eine Nutzung der Ostumfahrung wie im Bestand nicht zielführend ist“, führte der Stadtbaurat weiter aus. Es müsste dann neu betrachtet werden, welche verkehrlichen Auswirkungen ein solches Szenario für die Heinrich- und Lindenstraße haben könne. Die Stadt stehe im regelmäßigen Kontakt mit der deutschen Bahn, ergänzte er: „Bisher konnte jedoch trotz intensiver Bemühungen seitens der Stadtverwaltung kein abschließendes Ergebnis erzielt werden. Insofern ist aktuell auch nicht abschätzbar, wann konkrete Überlegungen für den Bereich Heinrichstraße und Lindenstraße möglich sind.“
Zur verkehrlichen Situation erläuterte Schreiner: „Grundsätzlich ist festzustellen, dass es sich bei der Heinrich- und Lindenstraße um klassifizierte Landesstraßen handelt, bei denen für Änderungen an der Straßengestaltung zuerst einmal Baurecht geschaffen werden muss.“ Hierzu sei daher ein Planfeststellungsverfahren beziehungsweise ein Verfahren zum Entfallen der Planfeststellung erforderlich. Diese könnten aber nur auf der Grundlage einer konkreten Straßenplanung erfolgen.
