Lokales FD 06.05.2025

Mehrfache Vergewaltigung – Prozessauftakt gegen vier Männer

Fulda (jk) – Weil sie eine Frau in drei Handlungen vergewaltigt haben sollen, wurde am Montag gegen vier im Landkreis Fulda wohnhafte Männer am Landgericht Fulda der Prozess eröffnet. Konkret sollen sich die Taten gegen eine 32-jährige widerstandsunfähige Frau im Zeitraum vom 13. bis 14. Oktober 2019 ereignet haben. Am ersten Verhandlungstag wurde die Anklageschrift verlesen sowie weitere Anträge seitens der Verteidigung für ein psychologisches Gutachtes über die Aussagetauglichkeit der Geschädigten gestellt.

Fotos: Justin Klenner

Fotos: Justin Klenner

Zum Prozessauftakt verlass Staatsanwältin Lambiel die Anklageschrift. Daraus gehe hervor, dass die 32-jährige Geschädigte, die sich unter dem Einfluss von Kokain, Amphetamin und Cannabis befand, am Abend des 13. Oktober 2019 den 30- und 31-jährigen Angeklagten auf einem Parkplatz in Fulda aufgefallen sei und die beiden Männer die Frau daraufhin zu ihrem Auto begleiten hätten. Im Anschluss fuhren die beiden mit der Frau auf einen weiteren Parkplatz und vergewaltigten sie dort. Im weiteren Verlauf des Abends fuhren die beiden Männer mit der Geschädigten in die Wohnung eines weiteren 31-jährigten Angeklagten in Fulda. In der Wohnung konsumierte die 32-jährige Geschädigte Alkohol und tanzte vor den Männern.

Im Laufe des Abends sollen die drei Angeklagten weitere sexuelle Handlungen an der Geschädigten verübt haben. In der Nacht zum Folgetag (14. Oktober) verließ die Geschädigte die Wohnung und stellte sich stark alkoholisiert breitbeinig auf die Straße des REWE Marktes in der Dalbergstraße. Dort traf sie auf den 50-jährigen Angeklagten, der sie mitnahm und auf dem Parkplatz des Musikparks vergewaltigte. Damit sollen sich die vier Männer in drei Handlungen einer sexuellen Misshandlung an einer widerstandsunfähigen Person schuldig gemacht haben.

Im weiteren Prozessverlauf stellten die Verteidiger Rechtsanwalt Hans J. Hauschild und Dr. Sven Mehlhorn einen Antrag für ein psychologisches Gutachten über die Aussagetauglichkeit der Geschädigten. Laut den Verteidigern reiche das Kurzgutachten des Psychiaters Rainer Hoffmann nicht aus, um die Glaubwürdigkeit der 32-Jährigen zu gewährleisten. Hauschild blickte in seinem Antrag besonders auf die Vergangenheit und den psychischen Erkrankungen der Frau. So habe die 32-Jährige während der polizeilichen Vernehmung wenige Tage nach dem Vorfall erzählt, dass sie kein Opfer sexueller Verbrechen wurde. Weiter führte der Rechtsanwalt aus, dass sie sich bei dem Krankhausaufenthalt nicht mal mehr erinnere, wo sie überhaupt sei, warum sie vor Ort war und wie sie hieß. „Die Angeklagte hat keine oder sehr geringe Erinnerungen – die ersten 40 Seiten der Akte dienen dabei als Anhaltspunkt“, erläuterte der Anwalt. Außerdem sehe Hauschild parallelen zum Fall im Jahre 2010, wo die Geschädigte ebenfalls behauptet habe, sexuell missbraucht worden zu sein. Verteidiger Mehlhorn sah es ähnlich und forderte ein psychologisches Gutachten für die Aussagetauglichkeit der 32-Jährigen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Rechtsanwalt Rudolf Karras, der als Nebenkläger auftrat, stimmten den Anträgen nicht zu. So beziehen sich die Anträge besonders auf die Aussagetauglichkeit der Geschädigten, die durch einen Psychiater bestätigt wurde. Daher sehe die Staatsanwaltschaft als auch Karras keine Notwendigkeit eines weiteren Gutachtens, zumal die schwere des Falles die Fachkompetenz eines Psychologen übersteige. „Daher hat sich die Kammer für einen Psychiater und nicht für einen Psychologen entschieden“, entgegnete Karras. Im weiteren Prozessverlauf war angekündigt, dass die Geschädigte selbst sowie Psychiater und Gutachter Hoffmann als Zeugen ausgesagt haben.