Lokales FD 07.05.2025

Mehr Barrierefreiheit im Netz – Hohe Strafen bei Nicht-Einhaltung

Fulda (fp) – Das sogenannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG) tritt am 28. Juni nach fünfjähriger Übergangsfrist offiziell verpflichtend in Kraft. Ab dann müssen Anbieter von Dienstleistungen und Produkten in den Bereichen Online-Handel, Hardware, Software, überregionalem Personenverkehr oder Bankdienstleistungen, einen barrierefreien respektive barrierearmen Zugang gewährleisten. Bei Nicht-Einhaltung drohen hohe Strafen.

Sonja Neidhardt. Foto: Compositum

„Es wird eine spannende Zeit werden“, sagt Sonja Neidhardt, Geschäftsführerin des Multimedia Agentur „Compositum“. Sie und ihr Team befassen sich seit Jahren mit der Barrierefreiheit im Netz und beraten Unternehmen zu diesem Thema. Ihrer Einschätzung nach seien noch viele Unternehmen in ganz Hessen nicht auf die Umstellung vorbereitet. „Ich kenne einige Online-Shops, die da echt Probleme kriegen werden“, führt sie an und ergänzt: „Wirklich barrierefrei ist nur ein kleiner Prozentsatz vom gesamten Angebot.“

Die Expertin unterscheidet zwischen barrierefrei und barrierearm. Barrierearm bedeute, dass ein einfacher Zugang gewährleistet ist, barrierefrei, dass der Zugang für alle gleich ausfalle, erklärt sie: „Gerade am Beispiel der Fahrkartenautomaten sehen wir, wie sinnvoll das eigentlich ist. Jeder sollte in der Lage sein, sich einfach eine eigene Fahrkarte zu kaufen.“ Gerade große Unternehmen seien ihrer Einschätzung nach auf die Umstellung bereits gut vorbereitet. Anders sehe es da bei mittelgroßen Firmen und Vereinen aus. Viele würden unterschätzen, wie weitläufig die Vorgaben sind, führt sie weiter an. „Das Gesetz greift, sobald irgendwo eine Verkaufsanbahnung zustande kommt. Darunter zählen auch Newsletter, Terminvereinbarungs- und Bewerbungsformulare“, berichtet Neidhardt: „Wir haben schon das ein oder andere Bewerbungsformular rausnehmen müssen.“ Bei Nichteinhaltung drohen hohe Strafen. Bis zu 100.000 Euro Bußgeld und die Abschaltung der Webseite müssten Betreiber in Kauf nehmen, meint sie, betont aber: „Ich glaube aber ehrlich gesagt, dass das nur symbolisch gemeint war.“

Ausgenommen von der Regelung sind Business-to-Business-Unternehmen (B2B) und Kleinstunternehmen, mit einem maximalen Jahresumsatz von zwei Millionen Euro und unter zehn Mitarbeitern. Ein barrierefreier Zugang wäre aber für jedes Unternehmen ein Gewinn, stellt die Expertin heraus: „Damit können auch neue Zielgruppen erschlossen werden. Barrierefreiheit bietet auch viele Chancen.“ Abschließend rät sie allen Betreibern: „Es ist sinnvoll bei zukünftigen Webseiten, direkt Barrierefreiheit mit einzuplanen. Es wird immer normaler. Und wenn nicht funktioniert, kommt es Kunden schnell vor, wie ein Fehler auf der Seite.“ Compositum bietet auch einen Test an, um die eigene Website auf Barrierefreiheit zu überprüfen.