Dass die Weiterfahrt unter diesen Umständen nicht möglich war, stand spätestens dann fest, als klar wurde, dass der 34 Jahre alte Fahrer, der an dem Tag Geburtstag hatte, offenbar unter Drogeneinfluss stand und auch keine gültige Fahrerlaubnis besaß. In Konflikt mit dem Gesetz war zuvor auch seine 24-jährige Beifahrerin gekommen, denn sie war nicht nur wegen mehrerer Aufenthaltsermittlungen, sondern auch wegen eines offeneren Haftbefehls zur Fahndung ausgeschrieben. Die Erwachsenen mussten für weitere polizeiliche Maßnahmen mit auf die Dienstelle – und folglich auch die Kinder. Ermittelt wird gegen den Mann nun wegen Verdachts des Fahrens unter Cannabis beziehungsweise ohne Fahrerlaubnis.
Am frühen Sonntagmorgen, kurz nach Mitternacht, hatte das am Tag zuvor in den Wirkbetrieb gegangene Polizeirevier Hanau dann eine seiner ersten Kontrollen mit gleich mehreren Treffern im Stadtteil Lamboy. Ein 52-Jähriger war in der Karl-Marx-Straße mit einem unbeleuchteten E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen unterwegs, weswegen er gestoppt und zur Personalienfeststellung gebeten wurde. Eine Abfrage der Fahrzeugidentifizierungsnummer ergab, dass das Gefährt drei Tage zuvor in der Innenstadt am Marktplatz gestohlen worden war. Zudem stand der Wohnsitzlose unter dem Einfluss von Amphetaminen, sodass entsprechende Strafverfahren wegen Verdachts der Trunkenheitsfahrt, des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie der Hehlerei eingeleitet wurde. Auch er war mit Haftbefehl gesucht. Die geforderte Geldstrafe von über 700 Euro konnte er nicht zahlen, weshalb er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde.
