„Ich bereue es, schäme mich und distanziere mich davon. Es wird nie wieder vorkommen“, sagte der Angeklagte. Bei der Wohnungsdurchsuchung Ende Januar 2022 waren Computer, Notebook sowie Smartphone des 38-Jährigen sichergestellt und darauf rund 230 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt gefunden worden. Unter anderem soll er Ende April 2020 13 kinderpornografische Videos aus dem Internet bezogen und zwischen Mai und August 2021 an fünf Tagen insgesamt 22 Videos mit entsprechendem Inhalt bei einer Tauschbörse hochgeladen haben. Während der Durchsuchung habe sich der Angeklagte kooperativ gezeigt.
Auch vor Gericht räumte er sofort alle Anschuldigungen ein und erklärte sich. Er habe auf einer Tauschbörse legale pornographische Inhalte herunterladen wollen. Da die Aussortierung der aufgelisteten Dateien „sehr viel Arbeit“ beanspruche, habe er erstmal alles heruntergeladen. Erst nachdem die Festplatte voll gewesen sei, habe er angefangen, Dateien zu löschen. „Ich habe diese Inhalte direkt als erstes gelöscht“, berichtete er und betitelte die kinderpornographischen Inhalte als „Beifang“. Verlangen, sich die kinderpornografischen Inhalte anzusehen, habe er zu keinem Zeitpunkt verspürt. „Ich habe sie in dem kleinen Vorschaubild kurz gesehen und sie dann sofort gelöscht“, erläuterte der 38-Jährige. Er habe sich im Zuge des Ermittlungsverfahrens selbst die Frage gestellt, ob er pädophil sei. Dies könne er jedoch mit guten Gewissen ausschließen. Auf Nachfrage von Richter Ulrich Jahn zeigte er sich für Beratungsgespräche bei pro familia aufgeschlossen. Während der Verhandlung wurde auch ein Kriminalbeamter, der bei der Wohnungsdurchsuchung beim Angeklagten dabei war, als Zeuge vernommen. Es sei nicht ungewöhnlich, dass sich bei einem hohen Konsum auch kinder- und jugendpornografische Inhalte zwischen den legalen Dateien einschleichen, ordnete er ein.
In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Als Auflagen schlug die Staatsanwaltschaft insgesamt zehn Beratungsgespräche bei pro familia und die Betreuung durch einen Bewährungshelfer vor. Die Staatsanwältin habe nicht den Eindruck, dass es sich bei den kinderpornografischen Inhalten um „Beifang“ handle. „Es ist eine nicht unerhebliche Menge, die auf den Datenträgern gefunden wurde. Ich kaufe es Ihnen nicht ab, dass es vergessen wurde zu löschen“, sagte sie. Die Verteidigung sah keinerlei pädophile Neigungen beim Angeklagten. „Es geht eine niedrige kriminelle Energie von ihm aus“, sagte Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner. Das Geständnis und die Kooperation sowohl während der Wohnungsdurchsuchung als auch im Prozess habe dem Gericht eine Menge Zeit gespart. Zudem handle es sich laut Böttner eher um „eine niedrige Zahl“ an kinderpornografischen Inhalten. Durch die Verfahrensdauer habe der Angeklagte eine hohe psychische Belastung erfahren, die ihm schwer zu schaffen gemacht habe. Daher forderte der Verteidiger eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr und eine Bewährungszeit von zwei Jahren. Richter Ulrich Jahn richtete sich in seinem Urteil im Strafmaß nach der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 38-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Zu den Bewährungsauflagen gehört, dass der 38-Jährige innerhalb von sechs Monaten fünf Beratungsgespräche bei pro familia wahrnehmen muss.
