Der Fall war bereits im Oktober 2024 vor dem Amtsgericht Fulda verhandelt worden. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, eine andere Person öffentlich auf Facebook als „kleinen, braunen Wichtel“ und als „dumm, wie Brot“ bezeichnet zu haben. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten damals zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Dagegen hatte dieser Berufung eingelegt. So musste sich nun als nächste Instanz das Landgericht mit dem Fall beschäftigen.
Die Verteidigung erklärte, dass der Post eine Antwort auf einen Kommentar des Geschädigten gewesen sei, in dem dieser eine von dem Angeklagten organsierte Hilfsaktion für Kinder in der Ukraine – und damit auch den Angeklagten selbst – diskreditiert hätte. „Ich war am Vortag erst aus der Ukraine zurückgekommen und natürlich war ich emotional fertig“, erklärte der Angeklagte: „Da ist mir das einfach rausgerutscht.“ Weiter gab er an, dass der Geschädigte und er bereits in der Vergangenheit kleinere Auseinandersetzungen aufgrund unterschiedlicher politischer Ansichten gehabt hätten und der Geschädigte bereits mehrfach provokativ aufgefallen sei. Diese kontinuierlichen Provokationen hätten den Angeklagten zur dem Kommentar verleitet. Er beteuerte, dass es nicht seine Absicht gewesen sei, den Geschädigten in seiner Ehre zu kränken.
Richter Müller sagte, dass er die gesamte Angelegenheit von vorne herein für zu marginal gehalten habe und es etwas sei, das eigentlich im privaten Kontext zu klären sei. Er ergänzte: „Ich halte es außerdem für alles andere als ökonomisch für drei Instanzen.“ Nach einem kurzen Rechtsgespräch einigte sich Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf das Bußgeld von 200 Euro, mit dessen Ableistung das Verfahren eingestellt wird.
